Branchenbrief Taxibetrieb

Die Branche

Vielleicht fahren Sie schon seit einigen Jahren als Angestellter für ein Taxiunternehmen, haben jedoch mit der Zeit festgestellt, dass dies nicht wirklich rentabel ist und möchten nun ein eigenes Taxiunternehmen gründen. Die meisten Taxiunternehmen zahlen viel zu wenig und fordern viel Einsatzbereitschaft. Aus diesem Grund kann es sich durchaus lohnen, ein eigenes Taxiunternehmen zu gründen, vorausgesetzt natürlich, Sie möchten künftig Ihr eigener Chef sein und mehr verdienen.

Als erfolgreicher Taxiunternehmer werden Sie nicht mehr nur im Taxi sitzen und Personen von A nach B chauffieren. Sie müssen sich einiges an betriebswirtschaftlichem Know-How erarbeiten, werden sich mit Papierkram auseinander setzen müssen und in Sachen Personalplanung Ihre Kenntnisse erweitern. Es kommt einiges an Arbeit auf Sie zu, wenn Sie ein eigenes Taxiunternehmen gründen wollen. Der Einsatz kann sich aber lohnen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich als Taxifahrer selbstständig machen möchten:

Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Taxiunternehmens: Um zu bestätigen, dass Sie die nötigen finanziellen Mittel für die Gründung eines Taxibetriebs besitzen, müssen Sie folgenden Nachweis erbringen: Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für Ihr erstes Fahrzeug sowie 1.250 Euro für jedes weitere Taxi.

Persönliche Zuverlässigkeit: Um Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, fordert das zuständige Amt folgende Dokumente an: ein persönliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Hinweis: Wenn Sie bereits selbstständig sind, müssen Sie zusätzlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen von folgenden Behörden einreichen: Finanzamt, Gemeinde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

Fachliche Eignung: Es gibt zwei Möglichkeiten, um zu belegen, dass Sie fachlich geeignet sind, ein Taxiunternehmen zu gründen: Sie können entweder den Nachweis einer dreijährigen geschäftsführenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs erbringen oder eine Fachkundeprüfung bei Ihrer zuständigen IHK ablegen.

Taxischein: Sollten Sie selbst noch nicht als Taxifahrer tätig gewesen sein, können Sie trotzdem ein Taxiunternehmen gründen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Prüfung für einen Taxischein ablegen. Ausnahme: Sie fahren nicht selbst, sondern übernehmen lediglich die Führung und Administration Ihres Taxiunternehmens. Wenn Sie selbst fahren möchten und sich auch selbst auf die Prüfung vorbereiten, kostet Sie der Taxiführerschein rund 100 Euro. Wenn Sie einen Vorbereitungskurs besuchen müssen, können weitere Kosten anfallen. Auskunft über die genaue Höhe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen TÜV oder der jeweiligen Taxischule. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie 21 Jahre alt sein sowie ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. (finanzchef24.de)

 

Der Markt auf einen Blick:

Taxizentralen in Deutschland     ca. 700  (2019, taxi-deutschland)

Taxifahrer in Deutschland           ca. 255.000 (2019, taxi-deutschland)

Taxis in Deutschland                      ca. 55.000 (2019, taxi-deutschland)

Taxiunternehmer                            ca. 21.000 Kleinunternehmer (die meisten besitzen nur ein Fahrzeug.) (2019, taxi-deutschland)

Branchenumsatz                             5,16 Mrd. Euro (2017, BZP)

Kapitalbedarf                                   mindestens 20.000 bis 25.000 EUR

 

Förderprogramme der Länder

Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung – Kredite ab 10.000 EUR bis 5 Mio. EUR + Startfinanzierung 80 – Kredite für Vorhaben bis max. 200.000 EUR pro Gründer bzw. 800.000 EUR Gesamtvolumen bei Teamgründungen (Darlehensbetrag bis max. 125.000 EUR pro Gründer/500.000 EUR pro Teamgründung zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + stille Beteiligungen der MBG i.d.R. zwischen 25.000 EUR und 250.000 EUR + Beratungsgutscheine für mehrstündige kostenlose Gründungsberatungen sowie Intensivberatungen bis 10 Tage zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt)

Berlin u.a.: Berlin Start – Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis oder ein erstes Warenlager sowie Betriebsmittel zwischen 5.000 EUR und 500.000 EUR Darlehensbetrag + Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis 250.000 EUR sowie Wachstumsfinanzierungen bis max. 10 Mio. EUR aus KMU-Fonds, ab 250.000 EUR i.d.R. nur in Kooperation mit der Hausbank + GründungsBONUS – Zuschuss für die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Anwendungen, bis 50 % der entsprechenden Investitionen, max. 50.000 EUR + kostenloses Coaching in der Vorgründungsphase bis max. 30 Stunden

Brandenburg u.a.: Brandenburg-Kredit Gründung – Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 100 % der förderfähigen Beträge (auch Nebenerwerbsgründer), max. 25 Mio. EUR

Bremen u.a. Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max. 2.800 EUR Zuschuss)

Hamburg u.a.: Hamburg-Kredit bis 500.000 EUR (dabei Eigenmittel mind. 7,5 %, ab 150.000 EUR Darlehenssumme mind. 15 %) + BTG-Beteiligungskapital zwischen 50.000 EUR und 500.000 EUR

Hessen u.a.: offene und stille Beteiligungen aus der Gründungsund Mittelstandsförderung bis 400.000 EUR (höhere Beträge in einzelnen Regionen) + Existenzgründungsberatung – Zuschüsse bis max. 600 EUR pro Tagewerk bzw. 60 % der förderfähigen Kosten, bei Übernahmen max. 650 EUR bzw. 75 % (über Kammern und Verbände)

Mecklenburg-Vorpommern u.a.: BMV-Darlehen der Bürgschaftsbank, mind. 20.000 EUR, max. 100.000 EUR + bis 80 % Zuschuss für Grundkurse sowie für Unternehmensberatung von 2 Tagewerken, jeweils max. 625 EUR im Rahmen von Bildungsschecks pro Tagewerk

Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR für Investitionen bzw. bis zu 500.000 EUR für Betriebsmittel und ggf. ein erstes Warenlager (nicht für Anschaffung von Transportfahrzeugen)

Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Universalkredit für höheren Finanzierungsbedarf, ab 25.000 EUR Kreditvolumen (bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; nicht für Anschaffung von Fahrzeugen) + Gründungsberatung (max. 50% / 400 EUR pro Tagewerk Zuschuss, i.d.R. für 4 Tagewerke)

Rheinland-Pfalz u.a.: Gründerkredit aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR), Finanzierungen von Betriebsmitteln bis 500.000 EUR + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR

Saarland u.a.: GuW-Darlehen von max. 2 Mio. EUR bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen (auch Patenterwerb u.ä.) und Betriebsmittel + Zuschüsse zur Existenzgründungsberatung zwischen 70 % und 80 % des Honorars von max. 800 EUR pro Tagewerk, für max. 10 bzw. 12 Tage

Sachsen u.a.: Zinsverbilligte Darlehen aus dem GuW-Programm bis 2,5 Mio. EUR, für Investitionen wie für Betriebsmittel + stille und/oder direkte Beteiligung der MBG zwischen 25.000 EUR und 1 Mio. EUR + Zuschuss von 400 EUR pro Tagewerk zur Existenzgründungsberatung (bis 500 EUR bei Unternehmensnachfolgen), 2 bis 10 Tagewerke

Sachsen-Anhalt u.a.: IMPULS-Gründungsdarlehen zwischen 10.000 EUR und 500.000 EUR für Investitionen und Betriebsmittel + Ego.-START-Zuschüsse für Existenzgründungs-Coaching von 540 EUR je Tagewerk, max. 10 Tagewerke

Schleswig-Holstein u.a.: Programm Gründung und Nachfolge – Darlehen zwischen 25.000 EUR und 1,5 Mio. EUR (obligatorische Ausfallbürgschaft) + ggf. Zusatzfinanzierung durch Investitionsdarlehen Wirtschaft, ab 250.000 EUR Darlehensbetrag (max. 50 % des Finanzierungsbedarfs)

Thüringen u.a.: Thüringen-Dynamik – Darlehen für Investitionen (ohne Immobilienerwerb), mind. 5.000 EUR, max. 500.000 EUR Darlehensbetrag + GuW-Gründungsdarlehen für Investitionen und Betriebsmittelfinanzierung bis max. 5 Mio. EUR + ThüringenKapital zur Stärkung des Eigenkapitals zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR + Zuschüsse zur Existenzgründungsberatung bis 50 % der Gesamtausgaben, begrenzt auf 400 EUR pro Tagewerk sowie 20 Tagewerke

Stand: Dezember 2019

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