Corona-Krise: „Quo vadis Gastronomie “

In der Corona-Krise sind die Umsätze in der Gastronomie weggebrochen. Unternehmen, die sich darauf verlassen, dass die Soforthilfen der Länder sowie die KfW-Programme helfen, könnten sich täuschen. Nach wie vor sehen die Banken die Kreditvergabe für das Gastgewerbe kritisch. Das KfW-Sondertilgungsprogramm wird vielen Betreibern/ -innen in der Gastronomie zur Bewältigung der Corona-Krise nicht helfen. Daran dürfte auch die mittlerweile eingeführte 100 % Haftungsfreistellung nicht viel ändern. Kredite im Rahmen des KfW-Programms können nur Unternehmen erhalten, bei denen auch gewährleistet ist, dass sie das Darlehen auch zurückzahlen können.

Im Gastgewerbe leben viele Unternehmen von ihrem laufenden Umsatz, die Margen sind relativ niedrig und der Kostendruck hoch. Häufig haben die Betriebe relativ wenig Rücklagen. Trotz funktionierender Geschäftsmodelle könnten solche Unternehmen entgangenen Umsatz nicht nachholen. Um so wichtiger ist es sich die Kostenstrukturen anzuschauen, die Deckungsbeiträge zu prüfen und ggf. Umsatzpotentiale zu erkennen. Es gilt Prozesse und Maßnahmen in allen Unternehmensbereichen zu analysieren und ggf. zu hinterfragen. Ziel für jeden Unternehmer/ -in sollte es sein gestärkt aus der Krise zu kommen.

Viele Gastronomen/ -innen stehen aktuell vor der Frage, ob sie Kreditanträge bei ihren Banken stellen sollen. Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung ist eine positive Fortführungsprognose des Unternehmens. Diese Expertise muss nachvollziehbar und für die Hausbank plausibel aufbereitet werden. Nur so wird man eine Chance haben an frisches Geld zu kommen. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert diese Beratungen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil, soweit die Betriebe vor der Krise wirtschaftlich gesund waren. D. h. für den Antragsteller / die Antragstellerin wäre die Beratung kostenfrei.

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Stand: April 2020

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