Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt seit dem 3. März 2020 nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erforschung und Bekämpfung des Covid-19 Virus zur Verfügung. Gefördert werden Einzelvorhaben und Forschungsverbünde (mit bis zu drei Partnern an verschiedenen Einrichtungen), die folgende Punkte adressieren:
- die Biologie des Virus und seine Übertragung;
- Tier- und Umweltforschung über den Ursprung des Virus, einschließlich der Bekämpfungsmaßnahmen an der Schnittstelle zwischen Mensch und Tier;
- epidemiologische Studien;
- klinische Charakterisierung und klinisches Management der durch das Virus verursachten Krankheiten;
- Infektionsprävention und -kontrolle, einschließlich der besten Möglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen;
- Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze (Forschung zur Impfstoffentwicklung und marktnahe Diagnostikaentwicklung sind nicht Gegenstand der Förderung);
- Begleitforschung und ELSA-Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen.
Die Förderdauer beträgt bis zu 18 Monate, die Förderhöhe für die zuwendungsfähigen Ausgaben bis 2 Millionen Euro. Die entstehenden Kosten werde ja nach Fördermodul bis zu 100% übernommen. Anträge müssen beim Projektträger bis zum 11. Mai 2020 gestellt haben. Unsere zertifizierten Fördermittelberater unterstützen Sie gerne bei Klärung der Frage, ob dieses Förderprogramm für Sie in Frage kommt und bieten Hilfestellung bei der Antragstellung.