Ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als solide Grundversorgung ausreichend?
Als Selbständiger werden Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse als „freiwilliges Mitglied“ eingestuft und Sie können jede geöffnete Krankenkasse in Ihrer Region auswählen.
Sie sollten die Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkasse vorher genau überprüfen und gegenüberstellen, denn die Leistungserweiterungen über den Grundanspruch hinaus können sehr unterschiedlich sein und somit mehr an Ihre Vorstellungen und Wünsche angepasst werden.
Der Krankenversicherungsbeitrag bemisst sich nach dem Unternehmergewinn und ist bei allen Kassen fast gleich. Ab 2015 kann die Krankenkasse in einem bestimmten Rahmen ihre Beiträge wieder selbst kalkulieren und bei einigen Krankenkassen wird eine Extra-Umlage mit dem Namen „Zuzahlung Krankenkasse“ erhoben werden.
Bei einigen wenigen Krankenkassen gibt es eine Leistungserweiterung ohne Berücksichtigung des Gesundheitszustandes, die es Ihnen ermöglicht als Privatpatient eingestuft zu werden. Dadurch erhalten Sie
• zeitnahe Termine mit verkürzter Wartezeit
• Teilweise bevorzugtere Behandlung
• Höhere Erstattungsbudgets
• Zugang zu einer größeren Anzahl von Behandlern
Grundsätzlich gilt allerdings, dass Sie auch Rücklagen einkalkulieren müssen für die Bereiche, in denen die gesetzliche Krankenkasse fast keine Leistungen mehr übernimmt:
• Was kann bei mir Zahnersatz kosten?
• Was kann eine Zahnkrone kosten?
• Was kann professionelle Zahnreinigung kosten?
• Was kann eine Brille kosten?
Leistungen für erhöhten Physiotherapiebedarf gibt es auch für Selbständige nur sehr eingeschränkt und Heilpraktikerleistungen werden bis auf Teilbereiche überhaupt nicht gezahlt.
Allgemein gilt, dass es auf das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft gibt.
Alle Krankenkassen kann man übersichtlich miteinander vergleichen. Auf was legen Sie am meisten wert?
Ist eine private Krankenversicherung (PKV) immer die richtige Alternative?
Auf Antrag können Sie sich als Selbständiger privat krankenversichern. Das sollte allerdings wohl überlegt und in seinen Vor- und Nachteilen gut erklärt und verstanden worden sein.
Der Krankenversicherungsbeitrag bemisst sich hier individuell am Versicherten nach Alter, Umfang des Versicherungsschutzes und vor allem am aktuellen Gesundheitszustand, nach Berücksichtigung fast aller Vorerkrankungen.
Der Vorteil ist, dass bei einem letztlich geschlossenen Vertrag, einem die vertraglich zugesicherten Leistungen ein Leben lang zustehen, solange man nicht selbst den Vertrag aktiv umstellen möchte.
Es sollte darauf geachtet werden, dass man einen Versicherer mit speziellen Tarifen auswählt, der einem für später nachweislich Spielraum für Tarifwechselmöglichkeiten offen lässt.
Eine transparente Gegenüberstellung verschiedener Leistungsmodelle kann bei der Entscheidung helfen. Welche Leistungen sind Ihnen besonders wichtig?
Wie kann die Einkommensabsicherung bei längerer Krankheit aussehen?
Sollten Sie durch längere Krankheit in Ihrem neu gegründeten Unternehmen ausfallen, kann das schnell existenzgefährdend sein.
Aus diesem Grund gibt es neben der Krankenversicherung selbst, die die Behandlungskosten übernimmt, die Möglichkeit den Gewinn, bzw. den Unternehmerlohn abzusichern.
Der Krankenversicherungsbeitrag für diese sogenannte Krankentagegeldversicherung richtet sich nach der Höhe des abzusichernden Tagessatzes und danach ab welchem Tag dieser Tagessatz gezahlt werden soll (z.B. nach 20, 30 oder erst nach 40 Tagen).
Auch hier gilt es, Leistungen und Krankenversicherungsbeitrag zu vergleichen. Die Absicherung kann bei einer gesetzlichen sowie bei einer privaten Krankenversicherung erfolgen.
Sind Sie gesund und sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, sollten Sie besser diese Zusatzversicherung bei einem privaten Unternehmen abschließen. Einige wenige private Krankenversicherungen bieten Spezialtarife mit verbraucherfreundlichen Rahmenbedingungen und flexibler Vertragsgestaltung in der versicherten Höhe und Änderungsoptionen in der Zukunft.
Was können Besonderheiten bei der Krankenversicherung von Mitarbeitern sein?
Im Krankheitsfalle eines Mitarbeiters sind Sie zur Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen verpflichtet, das heißt, ohne dass Ihr Mitarbeiter für Sie tätig ist und sich am Umsatz beteiligt, müssen Sie Ihm das volle Gehalt bis zu 6 Wochen weiter zahlen.
Damit Sie durch hohen Krankenstand nicht selbst insolvent werden, müssen Sie eine gesetzliche „Zwangsversicherung“ abschließen. Für jeden Mitarbeiter bei dessen Krankenkasse.
Diese Regelung gilt für bis zu 30 Vollzeitbeschäftigte und je nach gesetzlicher Krankenkasse ist der Krankenversicherungsbeitrag dafür sehr unterschiedlich sowie auch die jeweiligen Erstattungssätze.
Die Absicherung der Entgeltfortzahlung hat meist 3 verschieden Erstattungssätze zwischen 40 – 80% des Bruttoeinkommens der Mitarbeiter. Somit bleibt bei Ihnen immer eine Selbstbeteiligung zwischen 20-60%.
Der Beitrag für die „Zwangsversicherung“ ist teuer und in vielen Unternehmen sogar teurer als die Leistung.
Da dieses Thema mehr Liquidität für das Unternehmen bewegt, als der eigentliche Krankenversicherungsbeitrag, sollte es nicht nur bei der Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme, sondern regelmäßig beleuchtet werden.
Das Verfahren dafür ist sehr teuer und zeitintensiv, kann aber abgekürzt und/oder optimiert werden.
„Wieviel liegt da für mein Unternehmen drin“, das könnte z.B. eine freie Frage sein.
Was können Themen im Gesundheitsmanagment von Unternehmen sein?
Ein niedriger Krankenstand im Unternehmen erhöht die Wettbewerbsfähigkeit, senkt die Fluktuationsrate und kann Mitarbeiter motivieren.
Mit vernünftigen Präventionsangeboten und Rehabilitationsmaßnahmen erhöhen Sie die Motivation von Mitarbeitern, ob krank oder gesund.
Die richtigen Krankenkassen unterstützen Sie dabei weitreichend, finanziell und auch vor Ort.
Die Fluktuationsquote und die damit verbundenen Fluktuationskosten können somit im demografischen Wandel niedrig gehalten werden.
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