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Presseinformationen

Veto des Bundesrates bedeutet mehr Zeit bei der Antragsstellung auf Gründungszuschuss (25.10.2011)

Jülich - Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB) empfiehlt Unternehmensgründern, umgehend ihren Antrag auf Gründungszuschuss einzureichen, wenngleich der Bundesrat ihnen durch ein Veto am 14. Oktober zu mehr Zeit verholfen hat.

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederung am Arbeitsmarkt, das am 23. September vom Bundestag verabschiedet wurde, beinhaltet Veränderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss. Der Bundesrat jedoch lehnte das Gesetz am 14. Oktober ab. Das Gesetz ist damit nicht gestoppt, sein Inkrafttreten zum 1. November jedoch unwahrscheinlich, da der Bundestag nun Änderungen erwägen und erneut abstimmen muss.

Eine Konsequenz der zu erwartenden Verzögerung ist, dass Gründer etwas mehr Zeit haben, den Gründungszuschuss noch nach den bisherigen Konditionen zu beantragen. Das ZfMB rät, diese Chance nicht verstreichen zu lassen.

Nach der Neuregelung soll der Gründungszuschuss anstelle des ALG I nur noch sechs statt neun Monate gezahlt werden. Je nach Höhe des ALG I bedeutet das ein Minus von bis zu 6800 Euro. Desweiteren sollen 150 statt 90 Tage ALG-I-Restanspruch maßgebend für die Bewilligung sein. Bisher bestand auf Gründungszuschuss überdies ein rechtlicher Anspruch. Die entsprechenden Stellen im Dritten Sozialgesetzbuch sollen jedoch dahingehend geändert werden, dass es sich künftig um "Kann-Leistungen" handelt.

Diese Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird und noch die alten Kriterien angewandt werden.

Unternehmer können sich zum Gründungszuschuss und weiteren Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU gerne bei einem der bundesweit vertretenen zertifizierten Fördermittelberater des ZfMB informieren und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Über die Webseite des ZfMB (www.zuschuesse.de) können Interessenten einen kostenlosen, individuellen Fördermittel-Check durchführen lassen und weitere Informationen abrufen.

 

Nordrhein-Westfalen stellt Beratungs-Fördermittel für Gründer bereit (01.09.2011)

Jülich - Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB) empfiehlt Unternehmensgründern in Nordrhein-Westfalen, bis Anfang November 2011 Förderanträge für Gründungs- und Übernahmeberatungen zu stellen. Rechtzeitig eingereiche Anträge können dann noch im laufenden Jahr bewilligt werden.

Das auf Fördermittelberatung und Gründercoaching spezialisierte Unternehmen mit Sitz in Jülich spricht diese Empfehlung im Zuge der soeben erfolgten Mittelzuweisung für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW ("BPW") durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Das Programm unterstützt Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen mit bis zu 80% der Kosten, maximal jedoch mit 400 Euro pro Tagewerk.

Unternehmer können sich zu diesem und weiteren Förderprogrammen von Bund, Ländern und der europäischen Union gerne bei einem der bundesweit vertretenen zertifizierten Fördermittelberater des ZfMB informieren und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Über die Webseite des ZfMB (www.zuschuesse.de) können Interessenten einen kostenlosen, individuellen Fördermittel-Check durchführen lassen und weitere Informationen abrufen.

 

Pressekontakt

Gerne nehmen wir Presseanfragen entgegen.
Journalisten von Fachmedien nehmen wir auch gerne in unseren Presseverteiler auf.

Zentrum für Mittelstandsberatung Ltd.
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich

Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Georg Douvos

Telefon: +49 (0) 2461 / 690 361
Telefax: +49 (0) 2461 / 690 364
E-Mail: info@zuschuesse.de

 

Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB) ist ein bundesweites Netzwerk zertifizierter Fördermittelberater nach DIN EN ISO 9001. Das 2004 gegründete Unternehmen mit Sitz in Jülich und Partnern in allen Bundesländern ist Spezialist für das Finden öffentlicher Fördermittel und nicht rückzahlbarer Zuschüsse an Firmen, Einzelunternehmer und Privatpersonen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Coaching für Existenzgründer.

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