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Gründen ohne Eigenkapital – geht das? Das geht! (29.08.2012)

Jülich – Zuschüsse, öffentliche Bürgschaften und Darlehen in Form von StartGeld, ERP- und KfW-Gründerkrediten sowie MBG-Beteiligungen fördern und finanzieren Existenzgründer.

Der Traum vom eigenen Geschäft, der Werkstatt, Praxis, Agentur oder Firma – viele wagen nicht, ihn zu leben. Mangelndes Startkapital ist der Grund. Dabei halten Staat und Wirtschaft etliche Fördermittel für Existenzgründer bereit. Hier muss zwischen Zuschüssen und Finanzierungsmodellen unterschieden werden. Zuschüsse sind nicht zurückzahlbare Gelder. Sie werden zum Beispiel von Bund und Ländern zur Verbes-serung der regionalen Wirtschaftsstruktur bereitgestellt. Dabei können Gründungen bis zu 50 % bezuschusst werden. Ebenso interessant sind Finanzierungsmodelle, bei denen eine Haftungsfreistellung von bis zu 80 % oder sogar 100 % erzielt wird: Öffent-liche Bürgschaften, Darlehen sowie Nachrangdarlehen zählen dazu. Sie können in Form von StartGeld, ERP-Eigenkapitalhilfen, KfW-Gründerkrediten und öffent-lichen Darlehen aus Landesprogrammen beantragt werden. Öffentliche Darlehen sind günstig und bieten Sonderkonditionen bei der Tilgung. Erfolgversprechende Geschäftsideen werden aber auch von mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) finanziert. Unter www.zuschuesse.de erfahren Existenzgründer, welche Finanzierungsmodelle und Zuschüsse für sie in Frage kommen. Ebenso interessant und eine wertvolle Starthilfe ist das Gründercoaching Deutschland der KfW.

Eigenkapital schaffen – mittelständische Beteiligungsgesellschaften 
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen ortsansässiger Wirtschaftsverbände und Kammern aller Branchen, Versicherungen und Banken sowie Förderinstitute der Bundesländer. Sie unterstützen erfolgversprechende Geschäftsideen und -projekte mit Kapital und Know-how eines weitverzweigten Partnernetzwerks.

Haftungsfreistellung erzielen – öffentliche Bürgschaften, Darlehen, Nachrangdarlehen
Oft müssen Gründer und Unternehmer investieren, doch neben dem Kapital fehlt es auch an Sicherheiten. So erging es zum Beispiel zwei Gründern aus dem Maschinen- und Anlagenbau in NRW. Im Zuge einer Betriebsübernahme benötigen sie rund 900.000 Euro. Mit Hilfe einer öffentlichen Bürgschaft in Höhe von 80 % durch die Bürgschaftsbank NRW erhielten sie den KfW-Gründerkredit Universell zu obendrein sehr günstigen Zinskonditionen. Bei öffentlichen Bürgschaften übernehmen Land bzw. Bund eine bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft für die Bank. So werden Finanzierungen mit geringem Eigenkapital möglich. Mit einem Nachrangdarlehen kann sogar eine 100%ige Haftungsfreistellung erzielt werden. Zudem vereint es alle Vorteile des öffentlichen Darlehens: Äußerst zinsgünstig werden großzügig Sonderkonditionen bei der Tilgung vergeben, wobei das Nachrangdarlehen auch hier mit sieben tilgungsfreien Jahren bei einem derzeitigen Sollzins von 0,4 % (zzgl. Garantieentgelt) in den ersten drei Jahren den größten finanziellen Spielraum gewährt – und dies unabhängig von Sicherheiten und Risikobeurteilung. Nur geschenktes Geld ist noch besser.

Bis zu 50 % Bezuschussung – Wirtschaftsförderung durch Bund und Länder
Zur Verbesserung regionaler Wirtschaftsstrukturen vergeben Bund und Länder öffentliche Gelder. Insbesondere in den neuen Bundesländern werden Gründung, Erwerb und Ausbau von Unternehmen in höchstem Maße gefördert. Aber auch in den alten Bundesländern gewähren etliche regionale Wirtschaftsförderprogramme öffentliche Hilfe.

Interessenten, Existenzgründer, zukünftige Selbstständige und Freiberufler finden im Zentrum für Mittelstandsberatung qualifizierte Ansprechpartner. Alle dort nach DIN EN ISO 9001 zertifizierten und KfW-gelisteten Fördermittelberater sind in ihrem Fachbereich überdurchschnittlich qualifiziert. Sie können eine bis zu 90 % geförderte Beratung anbieten – auch zum Thema Gründercoaching. Mehr Informationen und den kostenlosen Fördermittel-Check unter www.zuschuesse.de.

 

Veto des Bundesrates bedeutet mehr Zeit bei der Antragsstellung auf Gründungszuschuss (25.10.2011)

Jülich – Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB) empfiehlt Unternehmensgründern, umgehend ihren Antrag auf Gründungszuschuss einzureichen, wenngleich der Bundesrat ihnen durch ein Veto am 14. Oktober zu mehr Zeit verholfen hat.

Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederung am Arbeitsmarkt, das am 23. September vom Bundestag verabschiedet wurde, beinhaltet Veränderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss. Der Bundesrat jedoch lehnte das Gesetz am 14. Oktober ab. Das Gesetz ist damit nicht gestoppt, sein Inkrafttreten zum 1. November jedoch unwahrscheinlich, da der Bundestag nun Änderungen erwägen und erneut abstimmen muss.

Eine Konsequenz der zu erwartenden Verzögerung ist, dass Gründer etwas mehr Zeit haben, den Gründungszuschuss noch nach den bisherigen Konditionen zu beantragen. Das ZfMB rät, diese Chance nicht verstreichen zu lassen.

Nach der Neuregelung soll der Gründungszuschuss anstelle des ALG I nur noch sechs statt neun Monate gezahlt werden. Je nach Höhe des ALG I bedeutet das ein Minus von bis zu 6800 Euro. Desweiteren sollen 150 statt 90 Tage ALG-I-Restanspruch maßgebend für die Bewilligung sein. Bisher bestand auf Gründungszuschuss überdies ein rechtlicher Anspruch. Die entsprechenden Stellen im Dritten Sozialgesetzbuch sollen jedoch dahingehend geändert werden, dass es sich künftig um „Kann-Leistungen“ handelt.

Diese Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird und noch die alten Kriterien angewandt werden.

Unternehmer können sich zum Gründungszuschuss und weiteren Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU gerne bei einem der bundesweit vertretenen zertifizierten Fördermittelberater des ZfMB informieren und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Über die Webseite des ZfMB (www.zuschuesse.de) können Interessenten einen kostenlosen, individuellen Fördermittel-Check durchführen lassen und weitere Informationen abrufen.

 

Nordrhein-Westfalen stellt Beratungs-Fördermittel für Gründer bereit (01.09.2011)

Jülich – Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB) empfiehlt Unternehmensgründern in Nordrhein-Westfalen, bis Anfang November 2011 Förderanträge für Gründungs- und Übernahmeberatungen zu stellen. Rechtzeitig eingereiche Anträge können dann noch im laufenden Jahr bewilligt werden.

Das auf Fördermittelberatung und Gründercoaching spezialisierte Unternehmen mit Sitz in Jülich spricht diese Empfehlung im Zuge der soeben erfolgten Mittelzuweisung für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW („BPW“) durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Das Programm unterstützt Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen mit bis zu 80% der Kosten, maximal jedoch mit 400 Euro pro Tagewerk.

Unternehmer können sich zu diesem und weiteren Förderprogrammen von Bund, Ländern und der europäischen Union gerne bei einem der bundesweit vertretenen zertifizierten Fördermittelberater des ZfMB informieren und bei der Antragstellung unterstützen lassen. Über die Webseite des ZfMB (www.zuschuesse.de) können Interessenten einen kostenlosen, individuellen Fördermittel-Check durchführen lassen und weitere Informationen abrufen.

 

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Zentrum für Mittelstandsberatung Ltd.
Artilleriestraße 4
52428 Jülich

Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Georg Douvos

Telefon: +49 (0) 2461 / 317 315 1
E-Mail: info@zuschuesse.de

 

Das Zentrum für Mittelstandsberatung (ZfMB) ist ein bundesweites Netzwerk zertifizierter Fördermittelberater nach DIN EN ISO 9001. Das 2004 gegründete Unternehmen mit Sitz in Jülich und Partnern in allen Bundesländern ist Spezialist für das Finden öffentlicher Fördermittel und nicht rückzahlbarer Zuschüsse an Firmen, Einzelunternehmer und Privatpersonen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Coaching für Existenzgründer.

Stand: September 2019

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