Wer kann das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW in Anspruch nehmen?
- Personen, die einen Betrieb gründen oder mit mind. 50 % übernehmen
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater werden nicht gefördert
Wie hoch ist der Zuschuss für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW?
- 50 %, maximal 400 Euro pro Tagewerk
- bei einer Existenzgründung bis 4 Tage
- bei einer Betriebsübernahme bis 6 Tage
- ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrende erhalten 80 %
Wie erhalte ich den Zuschuss „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“?
- Zur Beantragung des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW ist es erforderlich, einen bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) oder an die IHK – Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) gelisteten Berater an seiner Seite zu haben
- Nun findet ein gemeinsames Gespräch zur Antragsstellung des Beratungskostenzuschusses mit Ihrem Berater bei einer der regionalen Anlaufstellen wie der IHK, HWK oder Wirtschaftsförderung bzw. einem Startercenter NRW statt
- Der Antrag für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW wird nun an die Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) oder an die IHK – Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) weiter geleitet. Diese entscheidet noch vor Vertragsunterschrift über den Zuschuss
- Nach Zugang der Bewilligung für den Zuschuss „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“ beginnt z.B. die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Mittelstandsberatung
- Nach der Beratung reichen Sie die Gesamtrechnung, den Beratungsbericht sowie den Kontoauszug ein
- Die Auszahlung des Zuschusses „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“ wird veranlasst
Ausführliche Infos zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: