Idee schützen

Gewerbliche Schutzrechte richtig nutzen.

Damit ausschließlich Sie von Ihrer Geschäftsidee profitieren, gibt es eine Reihe gewerblicher Schutzrechte, die den Missbrauch Ihrer Idee durch Dritte verhindern. Nur so lassen sich Ihre Wettbewerbsvorteile langfristig sichern. Doch bereits vorab gilt: alle Gründungsmitglieder sowie externe Berater müssen die Geheimhaltung wahren. Ist ein Produkt erst mal veröffentlicht, ist eine Patentanmeldung ausgeschlossen.


Patent anmelden

 

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie ein Patent auf Ihre Geschäftsidee beantragen. Das Patent schützt beispielsweise eine technische Erfindung bis zu 20 Jahre in denen der Patentinhaber die Exklusivrechte der Verwertung erhält. Neben einer Anmeldegebühr fallen jährliche Kosten für die Aufrechterhaltung des Patentes an.


Eingetragenes Design

 

Früher als Geschmacksmuster bezeichnet, können Sie die optische Erscheinung Ihres Produktes als eingetragenes Design beim DPMA schützen lassen. Dies beinhaltet Form und Farbe Ihres Produktes. Geschützt werden können nicht nur alle dreidimensionalen Gegenstände wie beispielsweise die Optik eines Autos, sondern auch zweidimensionale Muster wie Grafiken, Icons oder Logos. Die Erstanmeldung erfolgt über fünf Jahre und lässt sich auf bis zu 25 Jahre verlängern. Neben einer Anmeldegebühr fallen auch hier jährliche Kosten für die Aufrechterhaltung des Schutzes an.


Markenanmeldung

 

Als Marke werden alle Zeichen definiert, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Dabei wird zwischen Wortmarke, Bildmarke und Wort-/Bildmarke unterschieden. Bevor Sie eine Anmeldung beim DPMA vornehmen, müssen Sie prüfen, ob Ihre Marke bereits bestehende Markenrechte verletzt. Die Erstanmeldung erfolgt zunächst für 10 Jahre und kann im Anschluss verlängert werden. Die Kosten variieren je nach der Anzahl an Waren- und Dienstleistungsklassen, in die Sie Ihre Marke eintragen lassen wollen.


Gebrauchsmuster anmelden

 

Das Gebrauchsmuster ist die schnelle und einfache Alternative zum Patent, da sie ohne vorherige Prüfung auskommt und erst im Falle eines Löschungsverfahrens ihre Einzigartigkeit getestet wird. Bei einem Gebrauchsmuster muss es sich immer um eine technische Erfindung handeln. Andere Innovationen sind nicht zugelassen. Die Erstanmeldung erfolgt über drei Jahre und kann anschließend auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Neben einer Anmeldegebühr fallen regelmäßig Aufrechterhaltungsgebühren an.


Firmenname und Geschäftsbezeichnung schützen

 

Schon vor dem Handelsregistereintrag genießen Ihr Firmenname und Ihre Geschäftsbezeichnung einen gewissen Schutz durch den Gebrauch im Geschäftsverkehr. Mit dem Eintrag ins Handelsregister erhält Ihr Firmenname dann automatisch umfassenden Schutz. So kann im Bereich des zuständigen Amtsgerichts keine Firma Ihrer Branche den gleichen oder einen ähnlichen Firmennamen verwenden. Bei einer überregionalen Tätigkeit erfolgt der Schutz über den üblichen Radius hinaus. Für noch größeren Schutz können Sie Ihren Firmennamen auch als Marke beim Patentamt anmelden (siehe oben).


Domain der Webseite schützen

 

Mit der Registrierung eines Domainnamens gehen keinerlei Schutzrechte für gleichlautende Produkte oder Firmennamen einher. Im Gegensatz dazu zieht ein angemeldeter Markenname den Anspruch auf eine entsprechende Domain nach sich. Hier können Sie im Zweifel von Ihren Vorrechten Gebrauch machen, um eine bestimmte Domain zu erwerben.

Stand: Mai 2019

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