Steuerberater

Aufgaben des Steuerberaters.

Um Ihnen einen Überblick über die anfallenden Aufgaben der Buchhaltung zu ermöglichen, haben wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Aspekte und einige Tipps für die reibungslose Bearbeitung zusammengestellt. Damit Ihnen genug Zeit für Ihr Kerngeschäft bleibt und möglichst keine grundlegenden Fehler unterlaufen, empfiehlt es sich jedoch grundsätzlich einen Steuerberater zu engagieren, der noch den einen oder anderen Kniff für Sie bereit hält.


Rechnung

Die Rechnung bildet die Grundlage jeder Buchhaltung. Nur wenn sie korrekt verfasst wurde, kann sie später ordnungsgemäß verarbeitet werden. Hier erfahren Sie, wie eine Rechnung aufgebaut sein sollte.

 

Steuerlicher Erfassungsbogen

Der steuerliche Erfassungsbogen dient zur Erfassung beim Finanzamt und wird Ihnen nach der Gewerbeanmeldung automatisch zugeschickt.

Er enthält:

Allgemeine Angaben

  • Privatkonto und Geschäftskonto sollten voneinander getrennt werden
  • Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verhindert Zahlungsrückstände

Infos zu gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeiten

  • handelt es sich um eine Unternehmensübernahme, -verlegung oder -umwandlung müssen Angaben zum bisherigen Unternehmen gemacht werden

Festsetzung der Vorauszahlung

  • die Höhe der Sonderausgaben verringert das zu versteuernde Einkommen
  • konservative Schätzungen führen seltener zu Liquiditätsengpässen

Gewinnermittlung und Lohnsteuer

  • eine Bilanzierung ist für einen Kaufmann im Sinne des Handelsrechts Pflicht

Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

 
  • Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie von Vorteil ist
  • Die Wahl der Ist-Versteuerung verschafft Ihnen eine höhere Liquidität
  • Ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind Sie bei Werbemaßnahmen auf nicht-deutschen Plattformen (Google, facebook etc.) finanziell benachteiligt

Finanzbuchhaltung

Bei der Buchhaltung haben Sie die Wahl zwischen der doppelten Buchhaltung (Bilanzierung), bei der Kontenrahmen und Kontenpläne angewandt werden. Hierfür eigenen sich die kostenfreien Programme SKR 03 und SKR 04. Oder Sie wählen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Sie online per Elster erledigen können.

 

Kassenbuch

 

Um Unterschlagung und Steuerhinterziehung zu vermeiden, ist jede Branche mit häufigen Bargeldzahlungen (Gastronomie, Einzelhandel) dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.


Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit geringen Umsätzen (im vorherigen Jahr unter 17.500€, im laufenden Jahr unter 50.000€) können hiervon Gebrauch machen. Vorteile sind ein geringerer bürokratischer Aufwand und die Befreiung von der Umsatzsteuervorauszahlung.

 

Lohnbuchhaltung

 

Neben der Gehaltsabrechnung fallen An- und Abmeldung der Mitarbeiter sowie die Abführung der Abgaben in diesen Bereich. Hinzu kommen Jahreslohnkonten und Meldungen bei Krankenkasse und Lohnsteuer.


Debitorenbuchhaltung

Zu den klassischen Aufgaben gehört das Beobachten von Zahlungseingängen, aber häufig auch das Verfassen von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, falls die Zahlung ausbleibt.

 

Kreditorenbuchhaltung

 

Hiermit behalten Sie Eingangsrechnungen im Auge und stimmen die Zahlung mit Ihrer eigenen Liquidität ab, um nicht vorzeitig ins Minus zu rutschen.


Steuererklärung

Jedes Jahr benötigt das Finanzamt eine Steuererklärung von Ihnen. Sie beinhaltet die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Ihre Angaben werden ggf. in einer Betriebsprüfung kontrolliert.

 

Aufbewahrungsfristen

 

Um die ordnungsgemäße Erfüllung von Geschäften vor dem Finanzamt nachweisen zu können, gilt eine Aufbewahrungsfrist für bestimmte Dokumente. Dokumente, die ein Geschäft anbahnen und kommunikativen Charakter haben (z. B. Handelsbriefe) müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Dokumente mit zahlungsrelevantem und dokumentierenden Charakter (z. B. Handelsbücher, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Rechnungen und Inventare) müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.


 

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer entsprechen einander. Bei dem Verkauf eines Produktes sammelt das Unternehmen für den Staat die Mehrwertsteuer ein und muss diese an das Finanzamt abführen. Hat das Unternehmen beim Kauf von Vorprodukten selbst Mehrwertsteuer gezahlt, wird die Differenz ermittelt und entweder an das Finanzamt abgeführt oder bei hohen Investitionen vom Finanzamt an das Unternehmen zurückgezahlt. Diese Zahlungen erfolgen vorab monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine quartalsweise Zahlung möglich.

 

Firmenwagen

 

Grundsätzlich müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung in Anspruch nehmen wollen.

Stand: Mai 2019

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.