Verträge regeln das geschäftliche Miteinander mit Kunden, Mitarbeitern, Partnern, Lieferanten. Sie sollen allen Beteiligten Rechtssicherheit geben und kommen häufig nur im Fall der Fälle zum Einsatz. Da Verträge auf einer rechtlichen Grundlage basieren, gibt es für fast jeden Fall Musterverträge, doch insbesondere bei komplexen Geschäftsbeziehungen sollten Sie immer Rücksprache mit einem Juristen halten, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.
Zwischen den unterschiedlichen Verträgen kommt es inhaltlich naturgemäß zu Überschneidungen.
Der Beteiligungsvertrag
Im Beteiligungsvertrag wird geregelt, wie Investoren sich an Startup-Unternehmen beteiligen. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Schutz und der Maximierung des Investments.
Wichtige Punkte:
- Beteiligungsregelungen
Höhe des Investments, wann und unter welchen Umständen wird gezahlt - Garantien der Gründer
Achtung bei persönlicher Haftung - Schutz vor Verwässerung und Bezugsrechte
Damit Anteil und Stimmrecht des Investors bei späterer Finanzierung gleich bleiben - Liquidationspräferenz
Bei einem Exit erhält der Investor vordefinierte Auszahlungsrechte - Vesting-Regelungen
Bei vorzeitigem Ausstieg eines Gründers kann dieser z. B. Anteile verlieren
Der Gesellschaftsvertrag (für GbR, GmbH, UG & Co)
Eine Personengesellschaft kann, eine Kapitalgesellschaft muss einen Gesellschaftsvertrag vorlegen und diesen notariell beglaubigen lassen. Hierin werden Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern geregelt. Das Musterprotokoll des Gesetzgebers kann den Gesellschaftsvertrag bei der Gründung ersetzen, sollte aber im Laufe der Zeit durch einen umfangreicheren Gesellschaftsvertrag ersetzt werden.
Wichtige Punkte:
- Eckdaten, Stammkapital und Geschäftsanteile der Gesellschafter
- Dauer, Geschäftsjahr und Organe der Gesellschaft
- Geschäftsführung und Zustimmungspflicht
- Quoren und Regelungen zur Gesellschafterversammlung
- Jahresabschluss, Gewinnausschüttung und Ausscheiden eines Gesellschafters
Auch die Geschäftsordnung zur Handlungsbefugnis der Geschäftsführung kann Teil des Gesellschaftsvertrags sein.
Der Geschäftsführervertrag
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist kein Angestellter im klassischen Sinne. Es kann sich hierbei um einen der Gesellschafter oder um einen Fremdgeschäftsführer handeln. Deshalb müssen im Geschäftsführervertrag wesentliche Rechte und Pflichten zwischen ihm und der Gesellschaft geregelt werden.
Wichtige Punkte:
- Vergütungen und Urlaubszeiten
- Wettbewerbsverbote, Haftungsfragen und Nebentätigkeiten
- Kündigungsfrist, Zuständigkeiten und Aufgaben
- Hinweis auf Vorgaben des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung
Für Änderungen am Geschäftsführervertrag bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter.
Verträge für Mitarbeiter
Ganz gleich, ob Vollzeit- oder Teilzeitstelle, Praktikum oder Mini-Job, um das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu regeln und sich im Falle einer Kündigung abzusichern, sollten Sie mit jedem Mitarbeiter einen rechtsgültigen Vertrag schließen.
Wichtige Punkte:
- Beginn und Arbeitsort
- Probezeit
- Vergütung und Arbeitszeit
- Tätigkeit
- Urlaub und Krankheit
- Verschwiegenheitspflicht und Nebentätigkeit
- Kündigung
AGBs
Den Verträgen mit Kunden liegen häufig die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu Grunde. Sie sind nur gültig, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde und sie vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden. Zwar gibt es viele standardisierte Vorlagen, doch diese enthalten häufig unwirksame Klauseln. Außerdem achtet der Gesetzgeber strikt darauf, dass der Verbraucherschutz gewahrt wird. Deshalb sollten AGB-Vorlagen immer kritisch betrachtet und vor der Nutzung an die jeweilige Branche angepasst werden.
Rechnungen
Zwar handelt es sich bei einer Rechnung streng genommen um keinen Vertrag, aber auch hier können weitreichende Fehler unterlaufen.
Wichtige Punkte:
- Rechnungsstellung an Unternehmen spätestens sechs Monate nach Leistungserbringung
- Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
- Übermittlung entweder schriftlich oder elektronisch
- Name und vollständige Anschrift von Leistungserbringer und Leistungsempfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Menge, Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Rechnungsbetrag, ggf. Rabatt und Skonto
- Bankverbindung und Zahlungsziel
- Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen
Impressum
Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen besteht die Impressumspflicht ihrer Online-Medien. Fehlerhafte Angaben können Abmahnungen und Bußgelder zur Folge haben. Es empfiehlt sich die Nutzung eines Impressumgenerators.
Wichtige Punkte:
- Betreiber der Webseite, Adresse und Kontakt
- Vertretung des Unternehmens durch Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand (ggf. bei GbR, GmbH und AG)
- Zuständige Aufsichtsbehörde bei Zulassungspflicht
- Registereintrag (ggf. bei GmbH, Genossenschaft, etc.)
- Standeskammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regeln und Zugang hierzu (ggf. bei Freiberuflern)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ggf.)
- Abwicklung oder Liquidation (ggf. bei Aktiengesellschaften)