Kleingruppenförderung auf Auslandsmessen

Was wird gefördert?

Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel betriebsbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und die Chancengleichheit von kleinen und mittleren Unternehmen durch die Unterstützung bei der Erschließung von ausländischen Märkten herzustellen bzw. zu sichern. Förderfähige Leistungen können Maßnahmen zur Messevorbereitung sein, wie beispielsweise Mailingkosten, Adressenrecherche, Anzeigenschaltung in Fachzeitschriften, Gemeinschafts-Flyer oder der Eintrag in den Veranstaltungskatalog entsprechend den Positionen des Kostenplans. Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in Standmiete, den Standaufbau und Standabbau durch Dritte sowie externe Dolmetscher während der Messelaufzeiten. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen werden die Beihilfen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses und die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der maximale Förderbetrag kann bei zu 5.000 Euro je Unternehmen und je Jahr, mit einem maximalen Finanzierungsanteil von bis zu 50 %, liegen. Eine Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen. Ein Unternehmen kann bis zu 3 Förderungen erhalten, wobei maximal eine Förderung pro Jahr möglich ist. Förderfähige Messen sind alle Auslandsmessen, die im AUMA bzw. im M+A ExpoDataBase Messeplaner gelistet sind.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten und einem maximalen Vorjahresumsatz in Höhe von 50 Mio. Euro und für Messen in EU- bzw. EFTA-Ländern bei maximal 10. Mio. Euro. Ebenfalls darf die Bilanzsumme der Unternehmen bei maximal 43 Mio. Euro und maximal 10 Mio. Euro bei Messen in EU- bzw. EFTA-Ländern liegen. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Fördergebiet Nordrhein-Westfalen befinden. Vorrausetzung der Förderung ist es, dass das Erscheinungsbild auf der Messe deutlich macht, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt. Dies kann beispielsweise über die Ausstellung des Landeslogos erfolgen. 

 

 

Stand: August 2017

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.