RWP – Beratungsförderung NRW

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm RWP – Beratungsförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen stärken. Es werden Beratungsleistungen gefördert bei geplanter Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur oder grundlegender Umstrukturierung. Ebenfalls können Beratungsleistungen geltend gemacht werden bei Vorhaben wie einer notwendigen Erschließung von neuen Absatzmärkten, einer geplanten Übergabe des Unternehmens auf Unternehmensnachfolger oder einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme des Unternehmens beispielsweise ein anderes Unternehmen. Zudem können Beratungsleistungen gefördert werden, die aufgrund der Gewährung von Landesbürgschaften oder Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW in Anspruch genommen werden. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen werden die Beihilfen auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung gewährt und bei Zuwendungen an Belegschaftsinitiativen auf Basis der De-minimis-Beihilfen.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss, in Form einer Anteilsfinanzierung deren maximaler Tagewerk Betrag bei 1.250 Euro liegen kann.  Bis zu 8 Tagewerken können gefördert werden und in Ausnahmefälle können diese noch erhöht werden jedoch nicht den maximalen Förderbetrag von 50.000 Euro überschreiten. Bis zu 50% der förderfähigen Kosten und bei Belegschaftsinitiativen bis zu 80% können bezuschusst werden. Die Tagewerke sind unterteilt in je 4 Tage die für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie angewendet werden und je 4 Tagewerke für die begleitende Umsetzungsberatung.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zuzuordnen sind und seit mehr als 5 Jahren operativ auf dem Markt aktiv sind. Die Branche des Tourismusgewerbes ist ebenfalls zum Antrag berechtigt. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Die geplante Maßnahme muss im Fördergebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen unabhängig vom Sitz des Unternehmens umgesetzt werden. Der Zuschuss kann innerhalb von 5 Jahren einmal gewährt werden.

 

 

Stand: September 2017

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