Fördermittel und Zuschüsse in Hessen

Das Land Hessen, der Bund und die Europäische Union bieten Unternehmern und Existenzgründern in Hessen eine Vielzahl an nicht zurückzahlbaren Zuschuss- und Förderprogrammen.

Eigentlich zählt es zur unternehmerischen Pflicht, hier auf dem Laufenden zu sein. Schließlich sind nicht genutzte Fördermittel/Zuschüsse verlorenes Kapital. Für mittelständische Unternehmen ist es aufgrund der Vielzahl an Förderungen und der defizitären Informationslage heute praktisch unmöglich, alle aktuell aufgelegten Programme beziehungsweise die Antragsspezifika zu kennen, die zu einer erfolgreichen Bezuschussung führen.

Wir, das Zentrum für Mittelstandsberatung, haben uns auf die Fördermittelberatung spezialisiert und sind deutschlandweit die zentrale Anlaufstelle. Unsere nach DIN EN ISO 9001 zertifizierten Berater zeigen Ihnen und Ihrem Unternehmen, nach einem Fördermittel-Check, in einem ersten, kostenfreien Gespräch und der darauf folgenden, umfassenden Fördermittelanalyse die für Sie relevanten und aktuellen Zuschuss- und Fördermittelprogramme auf.

Auf folgende Fördermittelvorteile in Hessen möchten wir Sie gleich hier und jetzt aufmerksam machen:

  • Zuschüsse auf Investitionen bis zu 35 % in Hessen möglich
  • Beratungskostenförderung für Existenzgründer und Existenzgründerinnen werden in Hessen mit bis zu 450 Euro pro Tag bis zu 5 Tage subventioniert, der Zuschuss beträgt maximal 75 %. Bundesweit greift nach der Gründung bis zu 5 Jahre nach der Gründung das Gründercoaching Deutschland der KFW, in Hessen werden über dieses Programm bis zu 3.000 Euro bezuschusst, in den Neuen Bundesländern bis zu 4.500 Euro. Das BAFA Beratungsprogramm gewährt einen Zuschuss in Hessen in Höhe von bis zu 50 % und bis maximal 1.500 Euro pro Beratungsfall.
  • Zinskosten werden gesenkt, in Hessen durch die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW Hessen), für Gründer und Gründerinnen bis zu drei Jahren nach der Gründung stehen durch die KfW das ERP Kapital für Gründung (Haftungsfreistellung 100 % und 7 tilgungsfreie Anlaufjahre) und der ERP-Gründerkredit – Startgeld (80 %-ige Haftungsfreistellung und bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre) zur Verfügung, im 4. Jahr nach der Gründung steht der KfW-Unternehmehrkredit in verschiedenen Varianten (u. a. mit Haftungsfreistellung) zur Verfügung
  • Öffentliche Beteiligungen in Hessen durch Beteiligungsgesellschaften möglich
  • Bürgschaft in Hessen durch Bürgschaftsbank, Ausfallbürgschaft bis zu 80 % bis zu 1 Mio. Euro möglich, Antrag auf Bürgschaft ohne Bank (BoB) möglich
  • Haftungsfreistellung in Höhe von 100 %, durch die Inanspruchnahme von Nachrangkapital möglich, dadurch Erhöhung der Eigenkapitalquote
  • Förderung der Markterschließung wird gefördert
  • Personallohnkosten werden in Hessen bis zu 70 % übernommen, bis zu 30.000 Euro für die Einstellung eines Hochschulabgängers, ebenso können Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, Zuschuss bis zu 75 % im ersten Ausbildungsjahr möglich
  • Entwicklungskosten für Patente und Innovationen sind zuwendungsfähig, es gibt spezielle Innovationsförderprogramme in Hessen sowie auch die Bereitstellungsmöglichkeit von Risikokapital oder Beteiligungskapital, FuE-und Innovationsprogramme auf Bundesebene ergänzen das hessische Angebot
  • Im Umweltbereich zinsverbilligte Kredite durch das KfW-Umweltprogramm, KfW-Energieeffizienzprogramm, KfW-Programm Erneuerbare Energien

Machen Sie den Fördermittel-Check für Hessen und finden Sie heraus, welche unternehmensrelevanten Zuschüsse und Fördermittelprogramme für Ihr Unternehmen in Frage kommen.

Stand: Juli 2011

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.