Bis 200.000 Zuschuss – Sonderprogramm Gaststätten der WI-Bank 

Bis 200.000 Zuschuss – Sonderprogramm Gaststätten der WI-Bank in Hessen zu Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen

Der Zuschuss beträgt maximal 200.000 Euro mit einem Fördersatz als Zuschuss in Höhe von 45 %. 

Der nächste Förderaufruf ist der 01.06.2023, eine vorzeitige Schließung ist möglich, daher ist es sinnvoll, einer der ersten zu sein. Sprechen Sie einen unseren Berater an.

Was kann gefördert werden?

·     Planungskosten für Architekten, Gebühren für die Baugenehmigung),

·     Die Rechnungen für Handwerker für bauliche Investitionen

·     Neue Investitionsgüter im Bereich Ausstattung und Einrichtung

·     und

·     neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zu Ihrer Gastronomie

 

Wer wird gefördert?

·     Gefördert werden kleine und mittlere Gaststättenbetriebe, einfach gesagt bis 49 Mitarbeitern (die anderen KMU Kriterien werden durch unsere Berater geprüft)

·     Pächterinnen und Pächter mit einem Nutzungsvertrag größer 5 Jahre.

 

Kriterien

·     Zwingend notwendig muss die fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann

Stand: April 2023

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