Bis 200.000 Zuschuss – Sonderprogramm Gaststätten der WI-Bank in Hessen zu Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen
Der Zuschuss beträgt maximal 200.000 Euro mit einem Fördersatz als Zuschuss in Höhe von 45 %.
Der nächste Förderaufruf ist der 01.06.2023, eine vorzeitige Schließung ist möglich, daher ist es sinnvoll, einer der ersten zu sein. Sprechen Sie einen unseren Berater an.
Was kann gefördert werden?
· Planungskosten für Architekten, Gebühren für die Baugenehmigung),
· Die Rechnungen für Handwerker für bauliche Investitionen
· Neue Investitionsgüter im Bereich Ausstattung und Einrichtung
· und
· neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zu Ihrer Gastronomie
Wer wird gefördert?
· Gefördert werden kleine und mittlere Gaststättenbetriebe, einfach gesagt bis 49 Mitarbeitern (die anderen KMU Kriterien werden durch unsere Berater geprüft)
· Pächterinnen und Pächter mit einem Nutzungsvertrag größer 5 Jahre.
Kriterien
· Zwingend notwendig muss die fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann