ESF Plus – MINT-Fachkräfteprogramm im Freistaat Sachsen (InnoTeam)

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​Mit der Förderung von InnoTeams wird die Zusammenarbeit zwischen sächsischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in innovativen und technologieorientierten Vorhaben unterstützt.
  • Die InnoTeams widmen sich gemeinsam der Entwicklung bzw. Verbesserung von Produkten oder Verfahren.
  • Die beteiligten Unternehmen profitieren unmittelbar vom Wissen der sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der gegenseitige Austausch und der Aufbau langfristiger Kooperationen stärken die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen.

 

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung.
  • Die InnoTeams arbeiten an dem Ziel, ein neues Produkt oder ein neues technologisches Verfahren mit Chancen für eine wirtschaftliche Verwertung zu entwickeln oder eine solche Entwicklung vorzubereiten.
  • Die in InnoTeams Beschäftigten sollen sich durch die gemeinsame Bearbeitung der Arbeitsaufgabe Kenntnisse und Erfahrungen mit dem in Wissenschaft und Wirtschaft unterschiedlichen Arbeitsumfeld aneignen.

 

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger können KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sein 

 

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Der Arbeitsplatz des geförderten Personals befindet sich im Freistaat Sachsen.
  • Das geförderte Personal ersetzt kein anderes Personal.
  • In einem InnoTeam kooperieren mind. ein KMU und mind. eine Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Kooperation muss die Vorgaben für eine wirksame Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 2 Nummer 90 AGVO erfüllen.
  • InnoTeams bestehen aus mind. drei und höchstens zwölf Personen (Kernteammitarbeiter).
  • In einem InnoTeam tätige Kernteammitarbeiter besitzen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie. 
  • Auf beteiligte Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entfallen mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger. Sie haben das Recht, eigene Forschungsergebnisse zu veröffentlichen. 
  • Beteiligte KMU tragen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen grundsätzlich mind. 50 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten aller Zuwendungsempfänger.
  • Einer der Kooperationspartner übernimmt die Projektkoordination.

 

Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

  • Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. 

Der Zuschuss beträgt bis zu 75 % für kleine Unternehmen.

 

Förderfähige Ausgaben/Kosten

  • Personalausgaben für Kernteammitarbeiter in Form einer individuellen Monatspauschale entsprechend den Vorgaben der aktuellen Regeln der Verwaltungsbehörde zu den Förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK). 
  • Personalausgaben für Techniker und sonstiges Personal (Unterstützungspersonal), soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden, als personenbezogene Pauschale auf Basis eines individuell ermittelten Stundensatzes und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
  • Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebsausgaben als Pauschale mittels Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf die förderfähigen Personalausgaben  („Pauschalsatz für Restkostenpauschale“).
  • Die Restkostenpauschale beträgt 36 % für KMU

Stand: Juni 2023

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