Dekarbonisierungsbonus Thüringen

Mit dem Thüringer Dekarbonisierungsbonus sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Rohstoffen unterstützt werden. Gefördert werden u.a. Maßnahmen, die zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess beitragen.

Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen zu unterstützen. Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben in klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, den Aufbau von Kreislaufsystemen, sowie Beratung und Schulung im Unternehmen, einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister. 

Gefördert werden Maßnahmen in:

1.) Klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, vor allem zu/m/r:

  • Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess;
  • Systeme zur Nutzung oder Reduktion der Prozesswärme bzw. –kälte;
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieflexibilität;
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Betriebsprozess;
  • Investitionen in Verfahrensumstellungen, die zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen;
  • Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse;
  • Anschaffung von CO2-Bilanzierungstools.

2.) Den Aufbau von Kreislaufsystemen, vor allem:

  • Maßnahmen zur stärkeren Kreislaufführung von Produkten und Rohstoffen und höherer Anteil sekundärer Rohstoffe;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Substitution des Materialbedarfes;
  • Einführung von produktionsbegleitender Sensorik zur Erfassung und zur Steuerung des Ressourcenverbrauchs.

3.) Beratung und Schulung, vor allem:

  • Beratung zur Einsparung und/oder Substitution von fossilen Energien und Rohstoffen;
  • Einführung von CO2- Bilanzierungstools;
  • Konzepte zur Lebenszyklusbetrachtung;
  • Machbarkeitsstudien, die der Produkt- und/oder Verfahrensumstellung zur Minimierung der CO2-Emissionen im Unternehmen dienen;
  • Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitenden beim Antragsteller, sofern diese mit der Umsetzung der angeführten Dekarbonisierungsmaßnahme im Zusammenhang stehen.

Mit der Antragstellung muss eine Vorhabenbeschreibung eingereicht werden, welche die Maßnahme/n beschreibt und auf Basis einer Ableitung der erwarteten CO2-Einsparungen eine Plausibilitätsprüfung erlaubt. Bei der Erstellung dieser Vorhabenbeschreibung unterstützen Sie unsere Berater gerne. 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Gastgewerbe, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer.

Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. 

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen. 

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

Je Unternehmen können im Förderschwerpunkt Dekarbonisierungsbonus Thüringen nur zwei Anträge gestellt werden.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind

Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Investitionen 

  • Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister,
  • Schulungen von Beschäftigten, die im Zusammenhang mit einem Dekarbonisierungsprojekt stehen (z.B. Einweisung in neue Software und Technik).

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

Wenn Sie an der Beantragung eines Dekarbonisierungsbonus Thüringen Interesse haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir unterstützen Sie gerne.

Stand: Juni 2023

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