Förderprogramme für die Eröffnung eines Restaurants oder einer Pension in Mecklenburg Vorpommern

Viele unserer Kunden hegen den Traum ein eigenes Restaurant zu eröffnen, ein eigenes Eiscafe oder eine eigene Pension. Damit dies nicht nur ein Traum bleibt, benötigen Sie in der Regel eine Finanzierung, denn das Eigenkapital reicht dafür meist nicht aus. Für eine Finanzierung – egal ob gefördert oder nicht – benötigen Sie wiederum einen professionellen Businessplan. Diesen können Sie sich durch unsere Berater mit jahrelanger Beratungserfahrung erstellen lassen.

Darüber hinaus stellt sich dann die Frage, welche öffentlichen Finanzierungsmittelexistieren, um das Vorhaben umsetzbar zu gestalten. Hier kommen vor allem nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie zinssubventionierte und ggf. haftungsfreigestellte Darlehen in Frage. Die folgende Auflistung erfolgt am Beispiel von Mecklenburg Vorpommern. Ähnliche Programme finden sich aber auch in anderen Bundesländern.

Als wichtiges Förderinstrument im Bereich der nicht-rückzahlbaren Zuschüsse gilt die GRW Förderung. Dies ist das zentrale Förder­programm für die Förderung von Investitions­vorhaben der gewerblichen Wirt­schaft – einschließlich Tourismus -, mit denen dauerhaft Arbeits­plätze bzw. Ausbildungs­plätze geschaf­fen oder gesichert werden. Die För­derung ist für Unter­nehmen der gewerb­lichen Wir­tschaft vor­gesehen, die förder­fähige Investitions­vorhaben in Mecklen­burg-Vorpom­mern durch­führen und von deren Rea­lisierung bedeu­tende regional­wirt­schaftliche Effekte aus­gehen. Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens gewährt, also z.B. Gebäude für die Pension, Anlagen, Maschinen wie etwa die Küchenausstattung. Es können Zuschüsse bis zu 35 Prozent gewährt werden.

Aber selbst wenn 35 Prozent des Vorhabens über Zuschüsse abgedeckt werden können, bleibt häufig noch immer ein entsprechend hoher Anteil, der fremdfinanziert werden muss.  Hier hilft das GRW-Ergänzungs­dar­lehen. Darlehens­nehmer können Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend über­regional absetzen. Dies können zum Beispiel Hotels sein, deren Kundschaft überwiegend aus entfernteren Regionen anreist oder ein Restaurant, welches an einem Fahrradweg gelegen ist.

Ist das Hotel oder Restaurant dann einmal gegründet und ausgestattet kann das Förderprogramm „Absatzförderung“ beim Gewinnen von Kundschaft hilfreich sein. Die Förderung dient der Finanzierung von Kommunikations­maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes land-, fisch- und ernährungs­wirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitäts­produkte. Darunter zählen Maßnahmen wie Werbe­kampagnen, die zur Informations­bereitstellung über landwirtschaft­liche Erzeugnisse dienen wie Messen, Warenbörsen, Hausmessen, Verkaufs­förderaktionen, Publikationen in Fach­zeitschriften, Seminare, Beratungs- und sonstige Unterstützungs­leistungen.

Aber nicht nur das Land MV gewährt zinsgünstige Darlehen sondern auch der Bund, meist über die KfW. Hier wäre der ERP-Gründerkredit – StartGeld zu nennen. Dieser passt eher zu kleiner dimensionierten Projekten. Bis zu 125.000 Euro für Ihr Gründungsvorhaben werden gewährt. Dies betrifft die Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten, Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung. Der Gründer erfährt einen leichteren Kreditzugang, denn die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos.

Für größere Vorhaben passt besser der ERP-Förderkredit KMU. Hier sind kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt und auch Freiberufler/innen. Es können bis zu 25 Mio. Euro Kredit gewährt werden, was für den überwiegenden Teil an Unternehmensgründungen vollkommen ausreicht.  Wenn Ihr Unternehmen bereits 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit KMU mit Risikoübernahme beantragen. Dies gilt dann also nicht für Gründungsfinanzierungen sondern für Wachstumsfinanzierungen, beispielsweise für die Renovierung oder Neumöblierung von Zimmern oder ähnliches. Darüber hinaus bestehen verglichen mit den klassischen Bankdarlehen Zinsvorteile.

Die aufgeführten Förderinstrumente sind meist nicht nur für Hotels und Restaurants anwendbar sondern auf eine ganze Vielfalt von Gastronomie-Betrieben. Ein  nichtrückzahlbarer Zuschuss oder zinssubventioniertes und ggf. haftungsfreigestelltes Darlehen lassen sich unter anderem auch für Eisdielen, Pizzeria, Döner-Läden, Cafés und Camping-Plätze erwirken.

Stand: April 2023

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.