Ausbildung für die Alten- und Fammilienpflege Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Geldgeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll für das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Steigerung der Anzahl qualifizierter Pflegekräfte im Bereich Alten- und Familienpflege erreichen. Förderfähige Maßnahmen betreffen die bedarfsgerechte Ausbildung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Antragsteller in Form eines Zuschusses bzw. einer Zuweisung. Dier Förderung erfolgt monatlich mit einer Pauschale in Höhe von 280 Euro je Schülerin oder Schüler bei Ausbildungen in Vollzeit. Handelt es sich um eine Ausbildung in Teilzeit, erfolgt eine anteilige Berechnung der monatlichen Zuwendung.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag berechtigt sind Träger der staatlich anerkannten Fachseminare für Alten- und Familienpflege. Voraussetzung für das Bundesland Nordrhein- Westfalen ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens im Fördergebiet befindet. Handelt es sich um eine beantragte Landesförderung, darf für die Ausbildung in den Kursen kein Schulgeld erhoben werden. Ebenfalls wird vorausgesetzt, dass die praktische Ausbildung der geförderten Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen abgeleistet wird und die Anzahl der SchülerInnen und Schüler je Kurs die maximale Größe von 28 Auszubildenden nicht überschreitet.

Stand: Januar 2018

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