Auszubildene aus Insolvenzbetrieben Rheinland-Pfalz

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

 

Was wird gefördert?

Ziel des Förderprogrammes ist die Sicherstellung, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung aufgrund einer Insolvenz des Ausbildungsbetriebes nicht fortführen können, die Ausbildung fortsetzen und abschließen können.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einem maximalen Förderbetrag von 2.500 Euro. Als Bemessungsgrundlage dienen Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieben entstehen. Es erfolgt keine Förderung, wenn der Ausbildungsbetrieb zur Förderung der betrieblichen Ausbildung Zuwendungen nach sonstigen vergleichbaren Programmen des Landes Rheinland-Pfalz, anderer Länder, des Bundes oder Bundesagentur für Arbeit erhält.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernehmen. Beide Unternehmen, der Insolvenzbetrieb und der übernehmende Ausbildungsbetrieb muss den Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Fördervoraussetzung ist, dass in dem Insolventen als auch in dem neuen Betrieb ein Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen worden ist.

Stand: Januar 2018

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