Aus- und Weiterbildungdkredit RLP Rheinland-Pfalz

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll der Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz dienen und unterstützt Antragsteller bei Investitionen und Kosten die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen betreffen, oder Kosten für Einstellungsmaßnahmen von Erwerbs- und Ausbildungssuchenden sowie Kosten für den Erwerb von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien und Mobilien. Ebenfalls werden gewerbliche Baukosten in eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien gefördert und der Erwerb von Grundstücken im Rahmen von baulichen Maßnahmen. Förderfähig sind zudem Investitionen in Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, in Betriebs- und Geschäftsausstattungen, in Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung, bei einem mittelfristigen Betriebsmittelbedarf sowie Kosten die das Warenlager betreffen. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz werden die Beihilfen auf Basis der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens für dessen Kredit bankübliche Sicherheiten zu stellen sind. Der maximale Förderbetrag liegt bei bis zu 2 Mio. Euro für Investitionskredite und bei maximal 500.000 Euro für Betriebsmittelfinanzierungen. Der maximale Finanzierungsanteil kann bei 100 % liegen. Der Zins liegt zwischen mindestens 1,050 % p. a. und bei maximal 7,950 % p. a. mit einer Laufzeit die zwischen 3 Jahre und 10 Jahren liegt. Es werden maximal 2 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt und die Tilgung wird dann in gleich hohen Raten vierteljährlich erhoben. Eine Bereitstellungsprovision wird nach 6 Monate und 2 Tage nach der Darlehenszusage fällig und mit 0,125 % monatlich berechnet.

 

Wer wird gefördert?

Zum Förderantrag berechtigt sind Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen sowie MidCap-Unternehmen. Voraussetzung zur Förderung ist, dass diese nicht mehr als 2.999 Mitarbeiter beschäftigen und der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens im Fördergebiet Rheinland-Pfalz liegt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden. Zudem werden drei Fördervoraussetzungen gestellt, wobei mindestens eine durch den Antragsteller erfüllt werden müssen. Dies ist entweder die Beschäftigung von Auszubildenden, die Schaffung eines Ausbildungsverbundes oder die fachliche Qualifizierung durch Weiterbildung.

Stand: Januar 2018

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