
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Geldgeber: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Was wird gefördert?
Das Ziel des Förderprogrammes ist es bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben zu unterstützen, sollte von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden können. Gefördert wird in Form einer Verbürgung von Investitionskrediten oder von Betriebsmittelkrediten (Bar-/Avalkredite) an Unternehmen im Bundesland Rheinland-Pfalz mit guter Bonität.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Es wird gefördert in dem eine Bürgschaft gewährt wird, deren Bürgschaftshöchstbetrag maximal 1 Mio. Euro betragen kann. Der maximale Verbürgungsgrad kann bei bis zu 50 % liegen mit einer maximalen Laufzeit von 10 bis 15 Jahre für allgemeine Investitionskredite, maximal 23 Jahre für Investitionskredite zur Finanzierung betrieblicher Baumaßnahmen und maximal 6 bis 8 Jahre für Betriebsmittel- und Avalkredite. Die einmalige Gebühr wird in Höhe von 0,75 % des Kreditbetrages erhoben und die laufende Gebühr beträgt 0,75 % des Kreditbetrages pro Jahr, bezogen auf den Kreditbetrag per 31. Dezember des Vorjahres.
Wer wird gefördert?
Antragberechtigt sind Unternehmen, Handwerksbetriebe und angehörige der freien Berufe, die der gewerbliche Wirtschaft oder dem Handwerk zugehörig sind. Voraussetzung zur Förderung ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens im Fördergebiet Rheinland-Pfalz befindet. Von der Förderung ausgeschlossen werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind.