Arbeitsmarktmaßnahmen Benachteiligte Nordrhein-Westfalen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Geldgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogrammes ist es, besonders benachteiligte Zielgruppen am Arbeitsmarkt durch eine Teilzeitberufsausbildung oder durch Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung, zu fördern.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses dessen maximaler Förderbetrag je Maßnahme variiert. Als Bemessungsgrundlage werden Personal- und Sachausgaben gewertet.

 

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, hierunter zählen private kleine und mittlere Unternehmen sowie Gemeinden. Und ebenfalls betriebliche Multiplikatoren, Ausbilder und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Für das Bundesland Nordrhein- Westfalen müssen die Maßnahmen unabhängig vom Sitz des Unternehmens im Fördergebiet durchgeführt werden. Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich je nach geplanter Maßnahme und sind den jeweiligen Durchführungsregelungen zu entnehmen. Vor Ort sind die Regionalagenturen in den jeweiligen Arbeitsmarktregionen die Ansprechpartner.

Stand: Januar 2018

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