Die Höhe des Zuschusses, der vom BAFA bewilligt werden kann, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Dies betrifft insbesondere das Unternehmensalter und den Standort des Unternehmens.
Bezüglich des Unternehmensalters wird zwischen Jungen Unternehmen und Bestandsunternehmen unterschieden. Die Grenze liegt hier bei einem Alter von weniger oder mehr als zwei Jahren. Bei Jungen Unternehmen (< 2Jahre) gilt ein Vertragswert von 4.000 Euro und bei Bestandsunternehmen (> 2Jahre) von 3.000 Euro. Der Vertragswert wird häufig auch als Bemessungsgrundlage bezeichnet, da sich auf ihn die Förderquote bezieht, woraus sich der Zuschuss ergibt.
Die Förderquote – oder der Fördersatz – ist abhängig vom jeweiligen Standort des Unternehmens. Vereinfacht gesagt können Unternehmen in den neuen Bundesländern 80% des Vertragswertes erstattet bekommen und Unternehmen mit einem Unternehmenssitz in den alten Bundesländern 50%. Ausnahmen gelten für bestimmte Regionen wie Berlin, Leipzig und Lüneburg.
Multipliziert man den Fördersatz mit der Bemessungsgrundlage gelangt man zum maximalen Zuschuss. Maximal deshalb, weil der Vertragswert von z.B. 4.000 Euro vom Berater nicht ausgereizt werden muss. Am Beratermarkt hat sich jedoch durchgesetzt, dass dies in der Regel der Fall ist.
Der Mandant muss das Honorar vollständig leisten bevor er den Zuschuss vom BAFA erstattet bekommt. Dies ist in den Förderrichtlinien so angelegt und muss im Vorfeld der Auszahlung auch durch Kontoauszüge nachgewiesen werden. Dies sollte der Mandant bei der Planung seiner Liquidität berücksichtigen.
Sollten Sie unsere Beratungsleistung in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie uns gerne auf den Beratungskosten-Zuschuss an. Unsere Berater sind beim BAFA gelistet und unterstützen Sie auch gerne bei der Beantragung. Dieser Service von uns ist für Sie im Falle einer Beauftragung KOSTENFREI.