Was wird gefördert?
Das Förderprogramm für das Bundesland Nordrhein-Westfalen das betriebliche Erstausbildungsangebotes bei kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Die Verbesserung soll durch die Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen innerhalb eines Ausbildungsverbundes erzielt werden.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Förderung des Programmes erfolgt über einen Zuschuss dessen maximaler Förderbetrag bei bis zu 4.500 Euro je Ausbildungsplatz liegen kann. Als Bemessungsgrundlage dienen alle verbundspezifischen Ausgaben für die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung. Sollte das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet werden reduziert sich die Zuwendung zeitanteilig. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zur Hälfte bis zum 30.11. im Jahr der Bewilligung und die weitere Hälfte im Folgejahr.
Wer wird gefördert?
Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind juristische Personen und natürliche Personen deren Betriebstätte im Fördergebiet Nordrhein-Westfalen liegt. Die betriebliche Berufsausbildung muss sich innerhalb eines Verbundes befinden, die Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre betragen und sich nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung richten. Fördervorrausetzung ist, dass die wesentlichen Bereiche der betrieblichen Ausbildung durch einen oder