
Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Was wird gefördert?
Durch das Förderprogramm soll für kleine und mittlere Unternehmen eine Steigerung von Energieeffizienzprojekten mit Contracting-Vorhaben erreicht werden. Gefördert werden Investitionsfinanzierungen des Contractinggebers sowie Vertragserfüllungsavale des Contractors oder des Contractingnehmers. Für das Fördergebiet Bayern werden die Beihilfen im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Das Förderprogramm gewährt eine Bürgschaft mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro und Kreditbetrag von mindestens 50.000 Euro bis maximal 2,5 Mio. Euro. Der Verbürgungsgrad liegt bei maximal bis zu 80 % liegen mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren. Die einmalige Gebühr beträgt 1,0% des Bürgschaftsbetrages mit einer laufenden jährlichen Gebühr aus dem zu verbürgenden Kreditbetrag von 1,0% für den Investitionsbereich und zwischen 1,25 % – 2,00 % im Betriebsmittelbereich.
Wer wird gefördert?
Für das Programm antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die in dem Contracting Bereich mindestens 3 Jahre Erfahrung vorweisen können. Die Unternehmen sollen dem Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und; oder Landschaftsbau zugehörig sein und maximal 500 Beschäftigte sowie dessen Betriebsstätte im Fördergebiet Bayern vorweisen können.