Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayern Kapital
Was wird gefördert?
Das Ziel des Programmes ist es, bayerischen Technologieunternehmen bei der Bewältigung der Lücke zwischen der Seed-Phase und Start-Up-Phase zu unterstützen. Förderfähig sind die Vorhaben, die den Aufbau des Unternehmens und seine Strukturen betreffen sowie alle Aufwendungen für die Verfahrens- und Produktentwicklung und der dafür notwendigen Patentanmeldungen. Ebenfalls werden alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen und Aufwendungen eines Coaches bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gefördert. Das Förderprogramm wird für das Fördergebiet Bayern auf Grundlage der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Förderung erfolgt anhand einer Beteiligung die in Kombination mit einem Nachrangdarlehen gewährt wird. Eine persönliche Haftung der Gründergesellschafter ist keine Voraussetzung. Der maximale Förderbetrag der Beteiligungen durch AGVO liegt bei 500.000 Euro und bei pari-passu-Finanzierungen bei bis zu 1. Mio. Euro. Der Zinssatz p.a. liegt bei 10% mit einer 7-jährigen Laufzeit. Pauschal werden je Beteiligung 2 tilgungsfreie Jahre gewährt.
Wer wird gefördert?
Für den Antrag berechtigt sind junge Unternehmen die innovativ, technologie- und wachstumsorientiert in Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft sind. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 49 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 10 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 10 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Fördervoraussetzung ist, dass sich das Unternehmen oder eine Betriebsstätte in dem Fördergebiet Bayern befindet. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen die unter anderem den Branchen der Landwirtschaft angehören oder exportbezogene Tätigkeiten durchführen.