Was beinhaltet das „ERP-Kapital für Gründung“ ?
Aus dem ERP-Sondervermögen des Bundes wird die Gründung eines Unternehmens in Deutschland – als Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung – sowie Festigungsmaßnahmen (aber keine Betriebsmittel!) und innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Geschäftstätigkeit unterstützt. Durch die Vorteile des Nachrangdarlehens, welches eine eigenkapitalnahe Funktion einnimmt, da es im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Kredite steht, verbessert sich die Kapitalstruktur des Unternehmens und die Aufnahme von Fremdkapital wird erleichtert. Durch „ERP-Kapital für Gründung“ nicht gefördert werden Sanierungen oder Unternehmen in Schwierigkeiten, Investitionen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben. Eine Kombination des Kreditprogramms „ERP-Kapital für Gründung“ mit anderen Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Wer gehört zur Zielgruppe von „ERP-Kapital für Gründung“?
Existenzgründer, Freiberufler und kleine oder mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition, welche die Geschäftstätigkeit vor weniger als 3 Jahren aufgenommen haben, können das Darlehen „ERP-Kapital für Gründung nutzen.
Höhe und Laufzeit/ Konditionen von „ERP-Kapital für Gründung“
Mit bis zu 500.000 Euro können die Investitionen pro Antragsteller durch „ERP-Kapital für Gründung“ gefördert werden, insofern Eigenkapital eingebracht wird. Das eingebrachte Eigenkapital muss in den neuen Ländern und Berlin mindestens 10% und in den alten Ländern mindestens 15% der förderfähigen Kosten betragen. Mit dem Nachrangdarlehen können dann in den neuen Ländern und Berlin bis zu 50% und in den alten Ländern bis zu 45% der förderfähigen Kosten aufgestockt werden. Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt und die KfW gewährt eine Haftungsfreistellung von 100% für die gesamte Laufzeit. Während dieser Zeit haftet das Nachrangdarlehen im Unternehmen unbeschränkt. Die Laufzeit von „ERP-Kapital für Gründung“ beträgt 15 Jahre, davon können die ersten sieben Jahre als tilgungsfreie Anlaufzeit beansprucht werden.
Sicherheiten und Kosten für den Unternehmer
Für „ERP-Kapital für Gründung“ besteht eine Zinsbindung über die ersten 10 Jahre. Der Programmzinssatz orientiert sich dabei an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der Sollzins beträgt in den neuen Ländern und Berlin im ersten bis dritten Jahr der Kreditlaufzeit 0,40% und anschließend 2,40%, während er in den alten Ländern in den ersten drei Jahren 0,65% und danach 2,65% beträgt. Der verbilligte Zinssatz gilt als Subvention und wird im EU-Sprachgebrauch demnach als Beihilfe bezeichnet. Die Abzahlung des Kredites „ERP-Kapital für Gründung“ beläuft sich nach der tilgungsfreien Zeit auf 31 gleich hohe vierteljährliche Raten und einer gegebenenfalls abweichenden Schlussrate zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Betrag. Es entfällt zudem ein Garantieentgelt von jährlich 1% auf den jeweils offenen Kreditbetrag. Es besteht zur Absicherung eine persönliche Haftung für das Nachrangdarlehen und gegebenenfalls ist die Mithaftung des Ehegatten oder Lebenspartners erforderlich.
Wo wird der Antrag zu „ERP-Kapital für Gründung“ gestellt?
Vor den jeweiligen Investitionsmaßnahmen wird bei der Hausbank ein Antrag zu „ERP-Kapital für Gründung“ gestellt.