Fachkundige Stelle und Fachkundigkeitsbescheinigung

Für bestimmte Fördermittel und Kredite wird unter Umständen eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle gefordert – beispielsweise für den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Diese Stellungsnahme ist ein Dokument, welches alle Aspekte des Gründungsvorhabens untersucht und bescheinigt, ob die Existenzgründung voraussichtlich Erfolg und Bestand auf dem Markt haben wird. In die Beurteilung fließen natürlich vor allem die finanziellen Voraussetzungen, aber auch persönliches Wissen und Eigenschaften des Existenzgründers ein.

Als fachkundige Stellen im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten die Industrieund Handelskammern, die Handwerkskammern und Fachverbände. Auch Kreditinstitute, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater wie auch das Zentrum für Mittelstandsberatung oder Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht sind als solche anerkannt. Bei der Bundesagentur für Arbeit existiert es eine Anerkennungsstelle für fachkundige Stellen.

Die fachkundige Stelle kann vom Gründer frei gewählt werden, sie erstellt das geforderte Gutachten gratis oder gegen einen Aufpreis, der jedoch unter Umständen vom genehmigenden Kapitalgeber gezahlt wird.

Tragfähigkeitsbescheinigung

Die Bescheinigung der Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens durch eine fachkundige Stelle wird oft für einen Antrag auf Fördermittel zur Existenzgründung gefordert – zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit. Für diese Beurteilung der Zukunftsfähigkeit und Rentabilität einer geplanten Existenzgründung werden die Konkurrenzfähigkeit der Geschäftsidee, die fachlichen und branchenspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Zulassungsvoraussetzungen, das kaufmännische und unternehmerische Know-how sowie vor allem der Kapitalbedarf und die voraussichtlichen Ertragsund Gewinnerwartungen des Gründers analysiert. Bei der Einschätzung des Kapitalbedarfs für Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit sollte der gesamte Finanzbedarf beurteilt und gleichfalls eine Prognose abgegeben werden, inwieweit dieser auch durch andere Geldgeber gedeckt werden könnte. Die Fachkraft einer öffentlichen Stelle wie der Bundesagentur für Arbeit sollte anhand der Bescheinigung die Ertragsund Gewinnerwartungen realistisch einschätzen können, um die Realisierbarkeit eines Gründungsvorhabens überprüfen zu können. In der Stellungsnahme spielen jedoch auch die persönlichen Voraussetzungen des Gründers eine Rolle.

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist allerdings keine Garantie für die Genehmigung eines Zuschusses oder Darlehens, sondern lediglich eine Voraussetzung.

Stand: September 2014

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