Fördermittel und Zuschüsse für Online-Shops

Es gibt viele Möglichkeiten, Fördermittel und Zuschüsse für Online-Shops zu beantragen. Diese können von der Bundesregierung, den Bundesländer und von anderen staatlichen Stellen oder von Branchenverbänden bereitgestellt werden. Hier sind einige Beispiele:

  • Gründungszuschuss: Dieser Zuschuss wird von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt und ist für Gründer bestimmt, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Er kann für die ersten 6 Monate 60 % vom letzten Monatseinkommen plus 300 Euro betragen. Es ist eine Kann-Leistung von Arbeitsamt. Eine Verlängerung der Zahlung der 300 Euro ist möglich. Es wird eine Tragfähigkeitsbescheinigung benötigt. Diese kann Ihnen einer unserer fahlkundigen Berater erstellen.
  • KfW-Gründerkredit: Der KfW-Gründerkredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das von der KfW Bankengruppe bereitgestellt wird und speziell für Gründer bestimmt ist. Er trägt eine 80%-ige Haftungsfreistellung in sich. Die Stellung von Eigenkapital ist seitens des Programmes nicht gefordert, spiegelt aber nicht die Realität wieder, weil die Anträge über eine Kreditinstitut gestellt werden müssen. Im Gründungsbereich sind dies meist die Volksbanken und Sparkassen.
  • EXIST-Gründerstipendium: Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Gründern in der Startphase finanzielle Unterstützung bietet. Das Fördervolumen glieder sich wir folgt: Promovierte Gründerinnen und Gründer 3.000 Euro/Monat, Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat, Technische Mitarbeitende 2.000 Euro/Monat, Studierende 1.000 Euro/Monat, Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind, Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro), Coaching: 5.000 Euro
  • Daneben gibt es weitere landeseigene Gründerstipendien, hier ein Beispiel auf Hamburg: Maximalbetrag pro Gründungsvorhaben beträgt 75.000,00 € bei Gründerteams bzw. 45.000 € bei Einzelgründungen, daneben ein personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500 € pro Monat/Person bei Vollzeittätigkeit, maximaler Zeitraum der Zuwendung 18 Monate
  • Innovationsförderung: Wenn Ihr Online-Shop innovative Produkte oder Dienstleistungen anbietet, können Sie möglicherweise Fördermittel von der Europäischen Union oder von der Bundesregierung beantragen. Dieser Themenbereich ist sehr komplex, Zuschüsse bis 80 % sind aber möglich. Wichtig ist hier, dass auch Ihre Lebenshaltungskosten und die Kosten Ihrer Mitarbeiter gefördert werden. Bei Innovationen der wohl meist größte Kostenblock.
  • Beratungsförderung: Das wohl bekannteste Programm ist die BAFA-Förderung, es bezuschusst die Beratung mit bis zu 80 %. Eine 100 %ige Beratungsförderung ist auch möglich. Fragen Sie uns nach dem Möglichkeiten.
  • Digitalisierungszuschüsse: diese gibt es nicht nur für Online-Shops, sondern auch für deren Kunden. Warum also nicht die Rechnung für den Kunden halbieren? Bundesweit ist ein Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro möglich.
Stand: Januar 2023

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