Investitionszuschuss für Unternehmer und Existenzgründer
Die „GRW“-Förderung richtet sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützen die Landesbanken der jeweiligen Bundesländer Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
Da das Förderprogramm die Stärkung der „regionalen Wirtschaftsstruktur“ zum Hauptziel erklärt hat, variiert die zulässige GRW-Förderung innerhalb Deutschlands. Im Wesentlichen ist sie von der wirtschaftlichen Entwicklung der entsprechenden Region abhängig. Einfach gesprochen sollen strukturschwache Regionen, wie etwa Gebiete in Mecklenburg Vorpommern, stark von der Förderung profitieren und strukturstarke Regionen weniger stark oder auch gar nicht, wie etwa München.
In der neuen Förderperiode ab 2022 gibt es etwa in Berlin s.g. C-Fördergebiete und D-Fördergebiete sowie Gebiete, in denen keine GRW-Förderung möglich ist. Geregelt werden diese Fördergebiete bundesweit in s.g. Fördergebietskarten, die wir in einem späteren Beitrag vorstellen werden.
Liegt eine Betriebsstätte in einem Fördergebiet lassen sich Existenzgründungen und bestehende Unternehmender gewerblichen Wirtschaft fördern, wenn sie vorwiegend überregionalen Absatz erzielen. Dies wird als s.g. Primäreffekt bezeichnet. Ausgeschlossen von der Förderung sind jedoch freiberufliche Tätigen sowie weitere Branchen.
Für kleine Unternehmen lassen sich je nach Fördergebiet bis zu 30% der förderfähigen Kosten bezuschussen – dieses Geld muss also nicht zurückgezahlt werden.
Wir werden Sie in weiterführenden Beiträgen zu den Details der GRW-Förderung informieren. Wenn Sie solange nicht warten wollen oder können sprechen Sie uns an. Bedenken Sie bitte, dass die Antragstellung grundsätzlich vor Investitionsbeginn erfolgen muss. Wir beraten Sie gerne.
Quelle: BMWK