Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Kernansatz und Leitbild

Der promiente Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – kurz GRW – wurde für die Förderperiode 2022 – 2027 neu aufgelegt und den aktuellen strukturellen Anforderungen der Regionalpolitik angepasst. 

 Was ist der Kernansatz des GRW Programms?

Regionalpolitik zugunsten strukturschwacher Regionen gehört seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundpfeilern der Sozialen Marktwirtschaft. Sie fußt auf dem grundgesetzlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und dem politischen Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten. Denn: Eine ausgewogene Entwicklung zwischen strukturstarken und –schwachen Regionen trägt zur wirtschaftlichen Prosperität und damit auch zur sozialen Stabilität im ganzen Land bei.

GRW als Leitbild

Die GRW Förderung ist in der Förderpolitik deshalb so prominent, da sich eine ganze Vielzahl von Förderprogrammen am s.g. GRW-Koordinierungsrahmen orientieren, beispielsweise hinsichtlich der Fördergebiete oder förderfähiger Branchen. Viele wirtschaftspolitische Eingriffe haben eine raumwirksame Bedeutung. Regionalpolitische Maßnahmen sind umso effizienter, je stärker sie in ein gesamtwirtschaftliches Konzept eingebunden sind. Dies erfordert eine enge Abstimmung der GRW mit anderen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Mit der Vorgabe, GRW-Projekte eng mit Fachpolitiken wie der Arbeitsmarktpolitik, der Innovations- und Bildungspolitik, der Umweltpolitik etc. abzustimmen, steht die GRW für einen integrierten Einsatz des gesamten regionalpolitischen Instrumentariums. So können sinnvolle Synergien für das regionale Wachstum und für Beschäftigungs- und Einkommenseffekte erzielt werden.

Durchführung der Förderung

Die Durchführung der GRW ist allein Sache der Länder: Sie wählen durch ihre Landesbanken – beispielsweise die Investitionsbank Berlin (IBB) – die förderwürdigen Vorhaben aus, erteilen in eigener Zuständigkeit die Bewilligungsbescheide und kontrollieren die Einhaltung der Förderbestimmungendurch die Zuwendungsempfänger. Beim Erstellen der erforderlichen Unterlagen und bei der Beantragung bei Ihrer zuständigen Landesbank unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

 

Stand: Februar 2022

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