Bundesland: Nordrhein- Westfalen
Geldgeber: Kapitalgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft mbH
Was wird gefördert?
Ziel des Programmes ist es, dass sich die Eigenkapitalbasis des antragstellenden Unternehmens vergrößert und dadurch eine Positionsverbesserung gegenüber der Hausbank eintritt. Gefördert werden Vorhaben wie eine stille Beteiligung für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen sowie Investitionen zur Expansion oder zur Unternehmenssicherung.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer Beteiligung mit einem maximalen Förderbetrag von bis zu 1 Mio. Euro. Es ist Möglich das Förderprogramm mit KBG-Mitteln, Kreditmitteln der Hausbank, Förderdarlehen der NRW.BANK/KfW sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW zu kombinieren. Die Laufzeit liegt zwischen mindestens 7 Jahren und bis 10 Jahren. Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt erhoben und die laufende Gebühr erfolgt in Form einer gewinnabhängigen Vergütung. Vorgeschrieben ist, dass das Entgelt inklusive der Garantieprovision für den Rückgaranten 12,0 % p.a. über die gesamte Laufzeit nicht überschreiten darf.
Wer wird gefördert?
Zum Förderantrag berechtigt sind Existenzgründer sowie Käufer von Unternehmen und ebenfalls kleine und mittlere Unternehmen mit der Planung von wachstumsorientierten Investitionen. Die Antragsteller müssen Gewerbebetriebe sein und der Branche Industrie, Handwerk, Handel, Gastronomie, Dienstleister oder Garten-/Landschaftsbaus zugehörig sein. Der Antragsteller muss eine fachliche Qualifikation vorweisen können. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und es muss sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte im Bundesland Nordrhein- Westfalen befinden.