progres.nrw – KWK-Anlagen / KWK-Maßnahmen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm progres.nrw – KWK-Anlagen / KWK-Maßnahmen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen soll die Energieausnutzung verbessern indem die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und KWK-bezogene Maßnahmen gefördert werden. Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem die Errichtung von hocheffizienten, dezentralen KWK-Anlagen bis 50 kWel und stromgeführten KWK-Anlagen bis 50 kWel. Diese müssen durch Informations- und Kommunikationstechnik automatisiert auf Stromengpässe reagieren können. Ebenfalls werden Vorhaben gefördert, die der Verbesserung von vorhandenen dezentralen KWK-Anlagen dienen und auch die Nachrüstung von vorhandenen Anlagen der ungekoppelten Strom- oder Wärmeerzeugung jeweils bis 50 kWel zu hocheffizienten KWK-Anlagen. Förderfähige KWK-Maßnahmen können Wärmeübergabestationen, Hausanschlüsse, Sorptionskälteanlagen sein. Zudem werden Vorhaben, wie die Errichtung von Brennstoffzellen-Anlagen bis 50 kWel und Demonstrationsvorhaben neuartiger KWK-Anlagen gefördert. Handelt es sich bei den Vorhaben um die Errichtung von besonderen Anlagen, Systemen, Einrichtungen oder die operative Umsetzung in Verbindung mit in Projektaufrufen ausgewählten Projekten zur Errichtung von KWK-Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt, sind diese Maßnahmen ebenfalls förderfähig. Zudem können auch Umweltstudien auf Basis der Landesstudie „Potenzialerhebung von Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen“ geltend gemacht werden. Die Beihilfen werden je nach Vorhaben nach Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder auch als De-minimis-Beihilfe für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt den Antragstellern einen Zuschuss, der in Form einer Anteilsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung gewährt wird. Die konkrete Höhe der Förderung ist abhängig von der jeweilig geplanten Maßnahme und deren Art und Umfang und kann bei maximal bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben liegen. Es ist möglich, das Förderprogramm mit noch einer weiteren staatlichen Zuwendung zu kombinieren, wenn diese nicht aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen stammen und die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen insgesamt nicht überschritten werden.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und auch Contractoren. Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Ebenfalls Vorrausetzung zur Förderung ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebstätte des Unternehmens in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen befindet. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden. 

 

 

Stand: August 2017

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