
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm progres.nrw – Innovation für das Bundesland Nordrhein-Westfalen soll die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie stärken und bei der Entwicklung der internationalen und nationalen Wettbewerbsfähigkeit helfen. Zudem hat das Programm das Ziel durch innovative Konzepte und Techniken Energieeinsparungen zu generieren und klimaschädliche und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren. Förderfähige Vorhaben in den Bereichen der industriellen Forschung oder auch der experimentellen Entwicklung sind unter anderem Maßnahmen zur Abwärmenutzung, der Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze, Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien, Energieeffizienz sowie Energienetze, erneuerbare Energien, klimagerechtes Bauen, Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft, Kraft-Wärme-Kopplung und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, Kraftwerke und Speichertechnologien. Die Beihilfen werden je nach Vorhaben nach Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder auch als De-minimis-Beihilfe für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gewährt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Das Förderprogramm gewährt den Antragstellern einen Zuschuss mit einem Förderbetrag von mindestens 25.000 Euro als Bagatellgrenze und einem möglichen maximalen Finanzierungsanteil von bis zu 100 %. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, sind zuwendungsfähig.
Wer wird gefördert?
Zum Antrag des Förderprogrammes sind Unternehmen und Hochschulen sowie sonstige Forschungseinrichtungen berechtigt. Auch Gemeinden, Gemeindeverbände und natürliche Personen als Unternehmer, sind antragsberechtigt. Alle Antragsteller müssen das Vorhaben in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen umsetzen, unabhängig von dem Sitz des Unternehmens. Handelt es sich um Kooperationen von Unternehmen untereinander oder gemeinschaftlichen Vorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft, so werden diese Vorhaben bevorzugt gefördert.