progres.nrw – Wärme- und Kältenetze

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm progres.nrw – Wärme- und Kältenetze fördert den Neubau sowie den Ausbau von energieeffizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von Fernwärme und -kälte. Förderfähige Vorhaben ist der Neubau und die Verdichtung von energieeffizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen und Netzzugehörige Anlagen zur Auskopplung von Wärme aus industriellen Prozessen und Müllverbrennungsanlagen, die zu einer Effizienzsteigerung des eingesetzten Primärenergieträgers durch seine Nutzung in der Fernwärme- oder -kälte führen. Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in Speicher in Fernwärme- und -kältenetzen, Fernwärme- und Fernkälteleitungen zur Querung von Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung und der Umbau von vorhandenen Fernwärmedampfnetzen auf Heißwassernetze. Auch in der Förderung eingeschlossen ist die Verbindung von vorhandenen und bisher unverbundenen und getrennt versorgten Fernwärmenetzen zur Erhöhung des Anteils der Kraftwärmekopplung oder der Versorgungssicherheit in den Fernwärmenetzen sowie besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von effizienter Fernwärme und Fernkälte mit erhöhtem Innovationsgrad/ Multiplikatoreffekt. Auch eine unterirdische Verlegung von Fernwärmeleitungen mit einem Nenndurchmesser der Medienrohre größer Durchgangsnorm 300 sind geförderte Vorhaben. Je nach geplanter Maßnahme werden die Beihilfen auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder als sogenannte De-minimis-Beihilfen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm progres.nrw – Wärme- und Kältenetze ist ein Zuschuss mit einer Bagatellgrenze von mindestens 50.000 Euro und kann in Form einer Anteil- oder Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Der maximale Finanzierungsanteil kann bei bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben liegen. Eine Kombination mit anderen Zuwendungen ist nicht möglich.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind Unternehmen deren Firmensitz oder eine Betriebstätte sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen befindet. Die Antragsteller dürfen vor der Bewilligung der Mittel nicht mit der Maßnahme begonnen haben und öffentlich-rechtliche Genehmigungen müssen vor Erlass des Zuwendungsbescheids vorliegen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits bestehende Fernwärmeversorgungen aus Anlagen der Kraftwärmekopplung verdrängen würden.

Stand: August 2017

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