Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Was wird gefördert?
Durch das Programm soll die bayerische Landwirtschaft in Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Zudem soll eine Optimierung für Prozessqualität und Produktqualität erzielt werden. Gefördert werden einzelbetriebliche Beratungsleistungen in den Bereichen Produktionstechnik und betriebszweigspezifischer Ökonomik, Arbeitswirtschaft, landwirtschaftlichem Bauen. Zudem werden unterstützende Maßnahmen in Arbeitskreisen, Workshops, die Durchführung von Feldbegehungen und Weinbergbegehungen gefördert.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt, dessen Förderbetrag je nach Maßnahme variiert jedoch einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 % einfordert.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion de den Branchen Landwirtschaft, Gartenbau oder Winzerei zugehörig sind, sind für das Programm antragsberechtigt. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden.