Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm soll eine Verbesserung der Chancen im internationalen Wettbewerb erzielen. Dies soll durch Fördermaßnahmen bei Gemeinschaftsbeteiligungen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland, die in das bayerische Messebeteiligungsprogramm aufgenommen sind, erfolgen.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Förderung wir den antragstellenden Unternehmen in Form eines Zuschusses zuteil, dessen Höhe sich nach dem öffentlichen Interesse an der Durchführung der Messebeteiligung und nach der Leistungsfähigkeit der Unternehmen unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung, richtet. Parameter zur Berechnung der Förderquote betreffen die Entfernung des Messeorts, dem Erschließungsgrad und den besonderen Problemen des betreffenden Marktes und der außenwirtschaftlichen Bedeutung der Veranstaltung. Zuwendungsfähige Kosten betreffen die Miete für Ausstellungsflächen, Kosten für Gemeinschaftsstand sowie Anschluss und Verbrauchskosten von Strom, Wasser und Gas, bei Auslandsmessen sind auch Transportkosten für Exponate zuwendungsfähig.
Wer wird gefördert?
Zum Antrag berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe deren Sitz im Fördergebiet Bayern liegt. Fördervoraussetzung ist, dass die betreffende Messe in dem jährlich erstellten Messebeteiligungsprogramm aufgenommen ist.