Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft unterstützen und durch die Förderung der Investitionen in den Bereichen diese stärken. Gefördert werden Maßnahmen die die tierischen Erzeugnisse, wie Milch- und Milcherzeugnisse sowie Fleisch und pflanzliche Erzeugnisse, wie Mähdruschfrüchte, Kartoffeln, Obst und Gemüse, gärtnerische Erzeugnisse betreffen. Ebenfalls können die Investitionen der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Das Förderprogramm ist ein Zuschuss mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von bis zu 750.000 Euro je geplantem Vorhaben. Der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 55% aller zuwendungsfähigen Kosten, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung einer Operationellen Gruppe angehört und das beantragte Vorhaben von dieser initiiert wurde. Handelt es sich um die Verarbeitung ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen liegt der Finanzierungsanteil bei 20 % und 25 %, wenn das Unternehmen zusätzlich nur ökologisch erzeugte Produkte verarbeitet und vermarktet.
Wer wird gefördert?
Zum Förderantrag berechtigt sind Unternehmen die der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnisse zugehörig sind und maximal 749 Beschäftigte sowie einen maximalen Vorjahresumsatz von 200 Mio. Euro vorweisen. Fördervoraussetzung ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens im Fördergebiet Bayern befindet. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion und Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt sowie Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden.