LfA – Bürgschaften Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Für die Zielgruppe des gewerblichen Mittelstands sowie den Angehörigen der freien Berufe soll das Förderprogramm bei der Wettbewerbsfähigkeit helfen und selbstständige Existenzen festigen oder diese zu generieren helfen. Förderfähige Maßnahmen betreffen Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen oder der Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie Avalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen. Ebenfalls können Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen mit Ausnahme der Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten förderfähig sein. Für das Bundesland Bayern werden die geplanten Maßnahmen entweder auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder als De-minimis-Beihilfe gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um eine Bürgschaft mit einem maximalen Förderbetrag von bis zu 5 Mio. Euro. Der Verbürgungsgrad kann bei bis zu 80 % mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 15 Jahren liegen. Die einmalige Gebühr beträgt 0,5 % des Bürgschaftsbetrages, mindestens jedoch 250 Euro und höchstens 25.000 Euro. Die Laufende Gebühr variiert und liegt bei Bürgschaften für Investitionskrediten und Inlandsavalen bei 1,00 % p.a., bei Bürgschaften für Betriebsmittelkredite und Konsolidierungsvorhaben bei 2,00 % p.a. und bei Bürgschaften für Betriebsmittelkredite und Konsolidierungsvorhaben mit erhöhtem Risiko bei 3,00 % p.a.. Handelt es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um ein Unternehmen in Schwierigkeiten, kann dieses neben Umstrukturierungsbürgschaften weiterhin auch Rettungsbürgschaften gemäß den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beantragen.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag berechtigt sind Unternehmen und Angehörige der freien Berufe sowie Produktions- und Absatzgenossenschaften. Ebenfalls sind natürliche Personen die planen eine tragfähige Vollexistenz zu gründen, förderfähig. Die Vorhaben müssen unabhängig vom Unternehmenssitz im Fördergebiet Bayern durchgeführt werden. Fördervoraussetzung ist, dass der antragstellende Kreditnehmer fachlich und persönlich kreditwürdig ist, um diesen soweit wie möglich abzusichern. Handelt es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um Gesellschafter mit wesentlichem Einfluss auf das Unternehmen, müssen diese die Mithaftung für den verbürgten Kredit ganz oder teilweise übernehmen.

 

 

Stand: Oktober 2017

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