Universalkredit (UK5) Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogrammes ist es, die bayerische Wirtschaft zu unterstützen, bei geplanten Vorhaben die sich innerhalb und außerhalb des Bundeslandes Bayern befinden. Voraussetzung hierbei ist, dass die Vorhaben sich durch eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit auszeichnen und ein dauerhafter Erhalt des bayerischen Standorts erzielt wird. Förderfähig sind Maßnahmen, wie Investitionen, wesentliche Aufstockungen des Warenlagers sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen aus Basis der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um ein Darlehen in Form einer Anteilfinanzierung. Handelt es sich um ein Darlehen bis zu maximal 1 Mio. Euro das bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 60%ige Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ beantragbar. Handelt es sich bei den Antragstellern um Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen nicht erfüllen oder bei Darlehen die 1 Mio. Euro überschreiten, ist die Beantragung einer Bürgschaft der LfA beziehungsweise der Bürgschaftsbank Bayern GmbH möglich. Der Förderbetrag liegt zwischen 25.000 Euro und kann maximal bis zu 10 Mio. Euro bei einem 100%igen Finanzierungsanteil betragen. Der Zinssatz liegt zwischen 1,000 % p. a. und bei maximal 7,500 % p. a. mit einer Zinsbindungsdauer von bis zu 10 Jahren. Die Laufzeit beträgt mindestens 3 Jahre bis maximal 20 Jahre und es werden bis zu 15 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt. Die Tilgung wird dann vierteljährlich und in gleich hohen Raten geleistet. Die Bereitstellungsprovision wird nach 2 Monaten der Darlehenszusage in Höhe von 2 % p. a. erhoben.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind sowie Angehörige der freien Berufe mit einem maximalen Vorjahresumsatz von maximal 500 Mio. Euro. Nicht förderberechtigt sind Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden oder an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. Ebenfalls werden Unternehmen nicht gefördert, die den Bereichen Produktion von und Handel mit Waffen, Munition, Tabak bzw. destillierten alkoholischen Getränken, (Online-) Kasinos zugehörig sind oder im Bereich IT-Lösungen, beispielsweise Pornographie unterstützen sowie im Bereich F&E in Bezug auf Klonen von Menschen sowie genetisch veränderte Organismen tätig sind.

Stand: Dezember 2017

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