Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit & Soziales, Familie & Integration
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm ist eine relevante Maßnahme für das duale System der Berufsbildung und ergänzt Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU). Ziel ist durch die Maßnahmen die betriebliche Ausbildung in Handwerksunternehmen zu unterstützen. Für das Bundesland Bayern werden ein- bis mehrwöchige berufsspezifische, praktische Unterrichte gegeben. Diese werden für das erste bis zum vierten Ausbildungsjahr in überbetrieblichen Ausbildungsstätten nach den Richtlinien des Bundes über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk in ihrer jeweils geltenden Fassung, durchgeführt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Fördermaßnahme wird mit je einem Drittel über Bundes- und Landesmittel sowie mit 14 % durch ESF-Mittel finanziert. Der Anteil der Ausbildungsbetriebe, die ihre Lehrlinge zu den ÜLU-Kursen entsenden, beträgt den Finanzierungsbeitrag in Höhe der nicht geförderten Kostenanteile.
Wer wird gefördert?
Zum Antrag berechtigt sind die jeweiligen Veranstalter der ÜLU-Kurse, darunter fallen Handwerkskammern, Fachverbände des Handwerks, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen oder von den Kammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen. Voraussetzung zur Förderung ist, dass die Ausbildungsbetriebe in der Handwerksrolle eingetragen sind.