(F&E) Informations- und Kommunikationstechnik Bayern

OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Das Ziel des Förderprogramm ist es, in dem Bereich der Digitalisierung und der Informations- und Kommunikationstechnik die Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern und dadurch die Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe zu verbessern und zu beschleunigen. Diese förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind Investitionen in Hardware- und Softwareengineering, in Daten- bzw. Wissensmanagement, in Mensch-Maschine-Kommunikation, in Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme, in Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z. B. Energie, Mobilität u. a.), in die Automatisierung und intelligente Produktion, in Kommunikationsnetze, in technische IT-Dienstleistungen und IT-Sicherheit. Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung werden die Beihilfen für das Bundesland Bayern gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm gewährt den antragstellenden Unternehmen einen Zuschuss. Der Finanzierungsanteil der zuwendungsfähigen Kosten bei Vorhaben zur industriellen Forschung kann bei bis zu 50 % liegen, bei Vorhaben zur experimentellen Entwicklung bei bis zu 25 %. Eine höhere Förderung um bis zu 10 % zur experimentellen Entwicklung ist für antragstellende kleine und mittlere Unternehmen möglich. Bei Verbundvorhaben wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Als zuwendungsfähige Kosten können Kosten für Personal, Material, Fremdleistungen, Sondereinzelkosten und ggf. Reisekosten geltend gemacht werden.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag des Programmes berechtigt sind Unternehmen und angehörige der freien Berufe, die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen. Der Sitz des Unternehmens oder eine Betriebsstätte muss im Bundesland Bayern liegen und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen muss mit einemerheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein und einen hohen Investitionsgehalt vorweisen können. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden.

 

 

Stand: März 2019

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.