Was wird gefördert?
Das Ziel des Förderprogrammes ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und neugegründete Firmen zu unterstützen. Es werden risikobehaftete Vorhaben die technologisch und wirtschaftlich sind um in Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen oder den Aufbau oder die Stärkung der technologischen Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen abzielen. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Die Förderung erfolgt anhand eines Zuschusses der in Form einer Anteilfinanzierung gewährt wird. Je nach technologischem und wirtschaftlichen Risikos der Maßnahme kann die Höhe des Zuschusses variieren und bemisst sich zudem an der technologischen Bedeutung der Maßnahme, der Finanzkraft des Antragstellers und nach den verfügbaren staatlichen Haushaltsmitteln. Der maximale Zuschuss zu einem Konzept kann bei bis zu 26.000 Euro liegen und in begründeten Einzelfällen sogar bei bis zu 52.000 Euro. Handelt es sich um Entwicklungsvorhaben eines Softwareunternehmens liegt der maximale Zuschuss bei bis zu 150.000 Euro. Der maximale Finanzierungsanteil bei der Erstellung eines Konzeptes kann bei bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen und bei Entwicklungsvorhaben bei bis zu 55 %.
Wer wird gefördert?
Zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt sind Personen, die das Ziel verfolgen ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen zu gründen. Ebenfalls förderfähig sind technologieorientierte Unternehmen, die seit weniger als sechs Jahren auf dem Markt aktiv sind unter zehn Mitarbeiter beschäftigen und die Voraussetzungen an ein kleines oder mittleres Unternehmen erfüllen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden. Die Maßnahme muss unabhängig vom Sitz des Unternehmens im Bundesland Bayern umgesetzt werden.