Sonderprogramm BBB – IMPULS! Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bürgschaftsbank Bayern GmbH

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll Ausfallbürgschaften übernehmen, speziell für Kredite deren bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in einem ausreichenden Maß zur Verfügung stehen. Auch für Leasingfinanzierungen ist eine Verbürgung durch das Programm anwendbar. Förderfähig sind Kredite für Vorhaben, wie Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe, die Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, der Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder die Deckung des Betriebsmittelbedarfs Kontokorrent- und Avalkredite. Für das Bundesland Bayern werden die Beihilfen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft mit einem maximalen Bürgschaftsbetrag in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Der Verbürgungsgrad kann bis zu 80 % betragen mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 15 Jahren, bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke sogar bis zu 23 Jahre. Die einmalige Gebühr liegt bei 1,0 % zur Aushändigung der Bürgschaftsurkunde und die Laufende liegt zwischen 1,0 – maximal 2,0 % je nach Investitionsart.

 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen die der Branche Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau zugehörig sind, sind zum Antrag des Förderprogrammes berechtigt. Diese müssen vorab eine geeignete fachliche und kaufmännische Qualifikation und den Jahresabschluss für ein volles Geschäftsjahr vorweisen, dieser darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten. Des Weiteren muss die Maßnahme im Bundesland Bayern umgesetzt werden, unabhängig vom Firmensitz. Das Rating muss eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von max. 3 % vorweisen und der Antragsteller, bzw. das Unternehmen verfügt über ein positives Eigenkapital, weist aktuell einen Gewinn aus und kann den Kapitaldienst erbringen.

Stand: Dezember 2017

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