Bundesland: Bayern
Geldgeber: FilmFernsehFonds Bayern GmbH
Was wird gefördert?
Das Ziel des Förderprogrammes ist es bei der Entwicklung von Computerspielen zu unterstützen, die qualitativ hochwertig, pädagogisch und kulturell wertvoll sind. Es soll somit neue Entwicklungen gefördert und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährt werden. Die unterstützten Maßnahmen sollen daraufhin einen Beitrag zur Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft leisten. Gefördert werden Maßnahmen, die der Stoff- Konzeptentwicklung, der Prototypenentwicklung und der Produktion zugehörig sind. Für das Fördergebiet Bayern werden die Beihilfen gemäß der De-minimis-Verordnung gewährt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Das Förderprogramm Bayerische Computerspielförderung unterstützt die Antragsteller in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens sowie eines Zuschusses. Es können bis zu maximal 200.000 Euro gefördert die bis zu 80 % des gesamten Finanzierungsanteils aller zuwendungsfähigen Kosten betragen. Erfolgt die Förderung anhand eines Darlehens, orientiert sich der Zinssatz nach der Kapitalmarktlage zum Zeitpunkt der Bewilligung. Die Tilgung des Darlehens muss aus den Verwertungserlösen des geförderten Spiels erfolgen. Die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung in München vergibt die Darlehen und Zuschüsse. Eine Prüfungsgebühr in Höhe von 3 % des Darlehensbeitrags jedoch maximal 5.000 Euro werden durch das LfA einbehalten.
Wer wird gefördert?
Für das Förderprogramm antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios, Verlage und Unternehmen die der Branche der Audio-Visuelle Medien oder Datenverarbeitung zugehörig sind. Die Antragsteller müssen Ihren Firmensitz oder deren wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens in Bayern vorweisen. Je nach Möglichkeit soll das geförderte Spie in Bayern hergestellt werden. Durch das antragstellende Unternehmen muss die Finanzierung der Maßnahme mit einem angemessenen Eigenanteil erfolgen.