Bayerisches Energieforschungsprogramm

Bundesland: Bayern

Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium Wirtschaft & Medien, Energie & Technologie

 

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist es für den Bereich der Energieeinspartechnologien Maßnahmen zur Erforschung, Entwicklung und Anwendung zu unterstützen. Durch diese Vorhaben soll Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit gefördert werden und zudem die bestehende Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern gesenkt werden. Förderfähige Vorhaben sind Einzelbetriebliche und Verbundvorhaben im Bereich der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung, technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung sowie Energieeffizienzmaßnahmen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen oder Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen. Das Förderprogramm wird für das Fördergebiet Bayern auf Grundlage der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Antragsteller in Form eines Zuschusses der in Form einer Anteilfinanzierung gewährt wird. Es werden bis zu maximal 50 % in dem Bereich der Forschungsvorhaben gefördert und für Entwicklungsvorhaben zwischen 25 % – 35 %. Handelt es sich um sogenannte Demonstrationsvorhaben können 30 % – 40 % der zuwendungsfähigen Kosten für Studien bezuschusst. Der Eigen- oder Fremdmittelanteil muss von dem Antragsteller in einem angemessenen Umfang geleistet werden. Als zuwendungsfähige Kosten können alle Kosten geltend gemacht werden, die bei wirtschaftlicher und sparsamer Durchführung des Vorhabens entstehen und belegt werden können. Dies können zum Beispiel Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Kosten für Auftragsentwicklung, technisches Wissen und von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sonstige Betriebskosten sein sowie Investitionsmehrkosten, die für die Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich sind, Kosten für Planung, Durchführung und Ergebnisdarstellung der Studie und Reisekosten.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft angehörig sind sowie kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen für Demonstrationsvorhaben. Fördervoraussetzung ist, dass sich der Firmensitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens im Fördergebiet Bayern befindet und mit der Durchführung der geplanten Maßnahme ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko verbunden sein und einen hohen Innovationsgehalt besteht. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden.

Stand: Oktober 2017

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