Startkredit (SK6) Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm soll Unternehmen unterstützen, die sich entweder in der Existenzsicherung innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Geschäftsaufnahme befinden oder Unternehmen die Investitionen planen in Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen und tätigen Beteiligungen. Je nach geplanter Maßnahme werden die Beihilfen entweder auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, der sogenannten AGVO, oder als De-minimis-Beihilfe für das Bundesland Bayern gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein Darlehen, dessen Förderbetrag liegt zwischen mindestens 10.000 Euro und maximal bei 10. Mio. Euro liegt dessen maximaler Finanzierungsanteil bis zu 100 % betragen kann. Handelt es sich um ein Darlehen bis zu maximal 2 Mio. Euro das bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 70%ige Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ möglich. Die maximale Zinsbindungsdauer beträgt 20 Jahre mit einer Laufzeit die zwischen 3 Jahren und maximal 20 Jahren. Es werden 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt die dann jedes Vierteljahr in gleichen hohen Raten erhobenwird. 6 Monate nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovision von 2 % p.a. berechnet.

 

Wer wird gefördert?

Zum Antrag berechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe sowie natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und die Vorhaben müssen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens, im Fördergebiet Bayern durchgeführt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die nur landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV produzieren, Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Unternehmen die sich in Schwierigkeiten befinden.

Stand: Dezember 2017

Weitere kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema des Artikels erhalten Sie von unseren zertifizierten Beratern.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.