Technokredit (TK5) Bayern

Bundesland: Bayern

Geldgeber: LfA Förderbank Bayern

 

Was wird gefördert?

Ziel des Förderprogrammes ist es, Unternehmen zu unterstützen und eine Erleichterung bei der Finanzierung von innovativen Vorhaben mit erheblichem und wirtschaftlichen Risiko zu erreichen. Gefördert werden Maßnahmen zur Anwendung neuer Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben. Je nach geplanter Maßnahme werden die Beihilfen entweder auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, der sogenannten AGVO, oder als De-minimis-Beihilfe für das Bundesland Bayern gewährt.

 

Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?

Die Förderung erfolgt anhand eines Darlehens mit einem maximalen Förderbetrag bei bis zu 5 Mio. Euro und dessen maximaler Finanzierungsanteil bei bis zu 100% liegen kann. Kann das Darlehen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden, ist eine 70%ige Haftungsfreistellung möglich. Der Zinssatz liegt bei mindestens 1,000 % p. a. und bei maximal 6,500 % p. a. mit einer maximalen Zinsbindungsdauer von 12 Jahren. Die Laufzeit bewegt sich zwischen 4 Jahren bis maximal 12 Jahren mit mindestens 1 bis maximal 2tilgungsfreien Anlaufjahren. Diese wird dann vierteljährlich und in gleich hohen Raten erhoben. Die Bereitstellungsprovision wird nach 12 Monaten der Darlehenszusage in Höhe von 2 % p. a. berechnet.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen die der gewerblichen Wirtschaft zugehörig sind. Die Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung der Beschäftigtenanzahl mit maximal 249 Angestellten, eine bestehende Unabhängigkeit, und eine Bilanzsumme mit maximal 43 Mio. Euro oder einem Vorjahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro. Diese drei Kriterien müssen gleichzeitig in Erfüllung treten und der Firmensitz oder eine Betriebstätte muss sich im Fördergebiet Bayern befinden. Die geplanten Maßnahmen müssen von einem hohen Innovationsgehalt gekennzeichnet sein sowie bei aktuellen Marktgegebenheiten zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sein und somit volkswirtschaftliche Bedeutung vorweisen und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern umgesetzt werden.

Stand: Dezember 2017

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