Bundesland: Bayern
Geldgeber: Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr
Was wird gefördert?
Durch Maßnahmen die Modernisierung und Erneuerungen von Gebäuden und Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen betreffen, soll für die Bedürfnisse älterer Menschen eine Wohnraum Anpassung stattfinden und es zu einer Steigerung des Gebrauchswerts von Wohnraum und Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnissen kommen. Zudem sollen die Vorhaben dazu führen, dass es generell zu Energie- und Wassereinsparung und CO2-Minderung kommt.
Wie hoch und in welchem Zeitraum wird gefördert?
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss oder ein gewährtes Darlehen mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten. Sollten für das Projekt bereits Fördermittel eines weiteren Programmes bezogen werden, ist die Förderung ausgeschlossen. Der Zuschuss berechnet sich nach m² Wohnfläche und betrag bis zu 100 Euro je m² und maximal 20% der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zinssatz kann bei 0,000 % p. a. und maximal bei 1,900 % p. a. mit einer maximalen Zinsbindungsdauer von 20 Jahren und maximalen Laufzeit von bis zu 30 Jahren liegen. Es werden 2 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % und wird monatlich erhoben.
Wer wird gefördert?
Für das Förderprogramm berechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und von stationären Altenpflegeeinrichtungen. Der Projektwert sollte bei mindestens 5.000 Euro liegen und die zu erwartende Mieterhöhung vorgewiesen sozialverträglich sein. Das Gebäude des geplanten Projektes muss mindestens 15 Jahre alt sein und zwischen 3 Mietwohnungen oder 8 Pflegeplätze gewährleisten.