Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Als Existenzgründer/in oder Unternehmensnachfolger/in können Sie in der Vorgründungsphase bzw. vor einer Firmenübernahme ein gefördertes Coaching in Anspruch nehmen. Auf Antrag bei der IHK erhalten Sie Zuschüsse bis zu 70 Prozent der Beratungskosten.

Das bayerische Vorgründungs- und Nachfolgecoaching ermöglicht Ihnen die Bezuschussung einer persönlichen Unternehmensberatung durch einen praxiserfahrenen Coach. Die Berater des Zentrums für Mittelstandsberatung sind in diesem Programm gelistet. Sie mussten dafür ein Listungsverfahren durchlaufen indem u.a. die Referenzen vergangener Beratungen geprüft werden. So wird eine hohe Beratungsqualität sichergestellt.

Hier eine Übersicht zu den Zielgruppen. Gehören Sie dazu?

  • Gewerbe anmelden: Sie wollen sich in den nächsten zwölf Monaten gewerblich selbstständig machen und sind noch nicht gewerblich oder freiberuflich im Haupterwerb tätig.
  • Nebengewerbe zum Hauptgewerbe ausbauen: Sie betreiben ein Gewerbe laut Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb und planen jetzt, dieses Nebengewerbe als Hauptgewerbe auszubauen.
  • Unternehmensübernahme: Sie planen (egal, in welchem Bundesland Sie sich befinden), ein in Bayern ansässiges Unternehmen zu übernehmen.
  • Unternehmensbeteiligung: Sie werden sich mit mehr als 15 Prozent an einem Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführungsbefugnis besitzen.

Zuschusshöhe:

Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst – bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar in Höhe von 800 Euro. Es können bis zu zehn Beratertage mit jeweils acht Beraterstunden gefördert werden.

Coachingbeginn:

Nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von der IHK per Post einen Bewilligungsbescheid. Nach erfolgtem Postzugang der IHK-Bewilligung dürfen wir mit dem Coaching beginnen. Der sog. Leistungszeitraum beträgt in der Regel drei Monate.

Verfahren:

Wenn Sie zur Zielgruppe gehören und an diesen Beratungskosten-Zuschüssen Interesse haben, unterstützen wie Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Quelle: IHK München
Stand: Februar 2023

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Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Er enthält keine steuerlichen oder rechtlichen Beratungen, die wir weder anbieten noch durchführen.