Mit einem Investitionsbedarf von mindestens 30.000 Euro kann dieses Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Betriebsmittel wie Anlaufkosten, Löhne, Gehälter oder Werbung sind nicht förderfähig. Das Darlehen ist nicht mit einer Haftungsfreistellung ausgestattet. Es kann aber eine 70%-ige Haftungsfreistellung beantragt werden.
Auch hier gilt das Hausbankprinzip. Als Gründer kann der Kredit nicht direkt bei der LfA Förderbank Bayern beantragt werden. Mittels Businessplan können Sie ihr Vorhaben bei einer (regionalen) Bank oder Sparkasse vortragen. Bei einem positiven Votum seitens des Kreditinstitutes wird der Antrag weiter geleitet.